... verschüttete Straße angesehen werden. Deshalb übernehme keine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Die «eingeschränkte Tauglichkeit der Umgebung» eines Feriengebiets zum Skifahren stellt keinen Mangel des Hotels oder der Pauschalreise dar, urteilte das Amtsgericht Viechtach (Aktenzeichen: 2 C 463/06).Hat der Reiseveranstalter jedoch eine Schneegarantie ausgesprochen, liegt laut Führich eine andere Situation vor. Die Zusage müsse der Veranstalter auch einhalten, wenn die...
... Urlaubssperre bekommen Urlauber trotz entsprechender Versicherung oft nicht bezahlt. Die Stornokosten müssten Arbeitnehmer mit Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall in der Regel selbst tragen. Den Reiserücktritt bezahlen die meisten Versicherer nur bei Erkrankungen und Unfällen des Urlaubers oder eines Verwandten. Dies teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung lohne in der Regel nicht, argumentieren die...
... lassen. Individualreisende, die bereits ein Hotel gebucht haben, bleiben dagegen auf ihren Stornokosten sitzen.In einem Punkt sind Pauschal- oder Individualreisende allerdings gleich: Schadenersatz für Folgeschäden, zum Beispiel wegen verpasster Termine oder entgangener Urlaubsfreude, erhalten sie nicht. Auch auf Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Verordnung dürfen sie nicht hoffen. Denn eine Aschewolke nach einem Vulkanausbruch sei klar ein Fall höherer Gewalt, sagte Führich. So...
... gar überflüssig seien auch Reiserücktrittsversicherungen. Der maximale Schaden sind hierbei die Stornokosten. Verbraucherschützerin Becker-Eiselen: «Allenfalls bei teuren Reisen mit mehreren Personen, die weit im Voraus gebucht werden, kann diese Versicherung sinnvoll sein.»Unverzichtbar hingegen ist die Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt einen medizinisch notwendigen Rücktransport, beziehungsweise die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine...
... in den Urlaub starten, kann das teuer werden. Denn die Reiserücktrittversicherung zahlt keine Stornokosten.«Eine Reiserücktrittskostenversicherung kommt für die Stornokosten nicht auf», sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahle, wenn die Reise aus wichtigem Grund nicht angetreten werden kann. Wichtige Gründe könnten sein: plötzlich eintretende schwere Krankheiten, Impfunverträglichkeit,...
... in Höhe von 30 Euro an. Wer diesem Vertrag widerspreche, dem würden 50 Euro Stornokosten in Rechnung gestellt. Kunden sollten diese Rechnungen aber nicht bezahlen, raten die...
... oft nicht verstanden. Künftig sind bis 30 Tage vor Abreise auch bei «X-Buchungen» 25 Prozent Stornokosten fällig. Die Gebührenstaffel setzt sich fort unter anderem mit 40 Prozent bis zum 15. Tag und 75 Prozent in der letzten Woche vor Urlaubsbeginn.Webseite zur...
... seien in der Zeit extrem hilfsbedürftig gewesen. Der Veranstalter bestand aber auf 80 Prozent der Stornokosten. Denn Hauptgrund für die Absage sei der Wechsel des Arbeitsplatzes gewesen - die Krankheit der Eltern sei vorgeschoben.Die Richter lehnten die Klage der Frau ab. Zwar sei unstreitig, dass die Eltern zum Reisezeitpunkt schwer erkrankt waren. Doch die Erkrankung sei nicht unerwartet gewesen - und nicht der maßgebliche Grund für die Urlaubsabsage. Die Klägerin hatte die Krankheit in...
... Als später eine Operation am Auge notwendig wurde, sagte er eine Reise ab und wollte die Stornokosten von der Versicherung ersetzt bekommen.Zu Unrecht, entschied das Gericht. Denn anders als bei anderen Versicherern galt seine Police nur für den Fall einer «unerwarteten schweren Erkrankung» - und nicht auch für die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden...
... gegen den Veranstalter zu klagen. Allerdings lohne es sich, einmal durchzuspielen, wie hoch die Stornokosten wären und wie teuer einen eine Klage käme.Das gilt umso mehr für Kunden, die keine Rechtsschutzversicherung haben und das Verfahren aus eigener Tasche zahlen müssten, sagte Dittrich. Häufig biete es sich außerdem an, lieber umzubuchen als zu stornieren - also später zu verreisen als geplant oder an ein anderes Ziel. Bei Umbuchungen sind die Veranstalter in der Regel ohnehin...
(dpa/tmn) - Zusatzgebühren, doppelte Stornokosten und erhöhte Preise nach der Buchung: Bei Flugvermittlern im Internet zahlen Urlauber oft unnötig drauf. Das teilt die Stiftung Warentest mit.Die Stiftung in Berlin empfiehlt deshalb, Flüge direkt bei der Fluggesellschaft zu buchen. Dort kämen Verbraucher oft günstiger weg. Einige Vermittler übernähmen den Buchungsvorgang selbst, statt wie eine Flugsuchmaschine zur Airline weiterzuleiten - und erheben dafür eine...
... nach Ägypten «abgeraten» wurde, als Hinweis auf das Vorliegen von höherer Gewalt zu werten.Stornokosten: Hat der Veranstalter von sich aus den Vertrag gekündigt, werden keine Stornokosten fällig. Kleinere und mittlere Anbieter verlangten jedoch «aus Angst vor ihrem Ruin» Stornokosten, ist die Beobachtung des Reiserechtlers Prof. Ernst Führich von der Hochschule Kempten. Solche Kunden seien nun in einer schwierigen Lage, erklärte Beate Wagner: «Wollen sie die Reise nicht...
... Viele kleinere und mittlere verlangten jedoch «aus Angst vor ihrem Ruin» von ihren Kunden Stornokosten, ist die Beobachtung des Reiserechtsexperte von der Hochschule Kempten.Kunden von Veranstaltern, die ihre Reisen nicht absagen, sind nun in einer schwierigen Lage: «Wollen sie die Reise nicht antreten, müssen sie den Reisevertrag von sich aus kündigen und sich auf höhere Gewalt berufen», erklärte Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es...
... so vorverlegt wurde, dass der Fluggast eine Nacht früher zum Abflughafen kommen müsste. Stornokosten muss er in diesem Fall nicht bezahlen, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 212 C 1623/09). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eine 17-tägige Thailandreise gebucht. Abflug in Frankfurt sollte am frühen Nachmittag sein. Dann wurde...
... die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen, wenn man den Preis für ein neues Ticket sparen oder Stornokosten vermeiden möchte. Anders sieht es bei teureren flexiblen Tickets aus, bei denen eine Umbuchung auf den nächsten Flug grundsätzlich möglich ist - sofern es noch freie Plätze gibt. Ganz kostenfrei kommt man in der Regel in beiden Fällen nicht davon, die meisten Fluggesellschaften lassen sich die Umbuchung bezahlen. Und wenn am gleichen Tag kein Flug mehr zum Zielort geht, kommen...