(dpa/tmn) - Schulgeldzahlungen für kindergeld- oder kinderfreibetragsberechtigte Kinder können von der Steuer abgesetzt werden. Abzugsfähig seien grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.Dabei muss das Geld für eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule entrichtet worden und die Schule im EU- oder EWR-Raum gelegen sein. Wichtig ist dabei, dass die Schule zu einem in Deutschland...
... die Kosten für neue Schulbücher von der Steuer abgesetzt werden. Zudem können 30 Porzent der Schulgeldzahlungen berücksichtigt werden - vorausgesetzt, Kosten für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung wurden aus der Gesamtsumme...