Leipzig - Urlauber sind nicht dazu verpflichtet, sofort nach Bezug einer Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers das Inventar zu überprüfen und fehlende Einrichtungsgegenstände zu melden.Bei Ankunft im Urlaubshotel erst einmal ein Zimmercheck? Nein, eine entsprechende Klausel sei unzulässig, urteilte das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen: 8 O 696/11).
Ehingen/Berlin - Schicksalstag für Schlecker: Die Gläubiger der insolventen Drogeriekette entscheiden nach dpa-Informationen am Freitag in Berlin über die Zukunft des Unternehmens.
Berlin - Von zu Hause arbeiten - davon träumen viele. Doch bevor es richtig losgehen kann, sollte man die Erlaubnis des Vermieters einholen.
München - Es sind Gedichte voller Farben. Blau, rot, gelb, silber und schwarz, wie in einem Gemälde. Wortgewaltig und düster, ein grelles Bildnis aus Worten.
Berlin - Mietobergrenzen für Sozialwohnungen können nach Ansicht von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) nicht zur Lösung des Berliner Mietenproblems beitragen.
Mittweida/Chemnitz - Durch eine auffallend hohe Stromrechnung ist in einer Industriebrache im mittelsächsischen Mittweida eine Cannabisplantage entdeckt worden.
Wegen der Schuldenkrise geht bei Privatanlegern die Angst um. Die Zinsen sind zu niedrig und der Gang an die Börse ist für viele zu spekulativ. Trotz der Unsicherheiten können Anleger mit einer guten Rendite rechnen - wenn sie etwas dafür tun.
Berlin - Für ein sauberes Mietshaus haben abwechselnd alle Wohnparteien «Kehrwoche» - oder sie leisten sich gemeinsam einen Reinigungsdienst.
Ob man den ganzen Urlaub auf «Balkonien» verbringt oder nur die Wochenenden und Feiertage: Der Balkon oder die Terrasse sind im Sommer einer der liebsten Aufenthaltsorte. Um sie richtig wohnlich zu gestalten, sollten Sie Folgendes beachten.
Wir sind global vernetzt und jetten um den Globus. Kein Wunder, dass zwölf Prozent der Ehen binational sind. Doch wenn zwei Kulturen sich richtig nah kommen, kracht es oft im Detail. Ein neues Buch nimmt internationale Beziehungen auseinander.
BGH stärkt Mieterrechte bei Betriebskosten-Vorauszahlungen
Karlsruhe - Erst die Betriebskosten falsch abrechnen - und dann dem Mieter kündigen. Das war bislang in Extremfällen möglich. Nun korrigierte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung: Mieter sind jetzt besser vor unberechtigen Kostenerhöhungen geschützt.Demnach dürfen Vermieter die Vorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt war.
Karlsruhe - Erst die Betriebskosten falsch abrechnen - und dann dem Mieter kündigen. Das war bislang in Extremfällen möglich. Nun korrigierte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung: Mieter sind jetzt besser vor unberechtigten Kostenerhöhungen geschützt.Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskosten-Vorauszahlungen gestärkt.