... volljährigen Kindes, das eine Berufsausbildung macht und nicht bei den Eltern wohnt über den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro je Kalenderjahr steuerlich abgerechnet. Das Finanzamt gewährte jedoch lediglich den Ausbildungsfreibetrag. Weil die Studiengebühren nicht berücksichtigt wurden, zogen die Eltern vor Gericht. Doch die Richter betrachten die Studiengebühren nicht als Sonderfall, sondern als Ausbildungsbedarf. Dieser werde in erster Linie durch Kindergeld und ...