München - Das Hotel ist eine Baustelle? Das Essen schmeckt nicht? Wenn Urlauber wegen Reisemängeln Geld zurückfordern, müssen sie diese dokumentieren können.
Kempten - Die «Costa Allegra» ist nach dem Brand an Bord auf den Seychellen angekommen. Doch der Urlaub ist für die meisten Passagiere gelaufen.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wird auf einem Hotelgelände täglich mit viel Lärm und Staub gebaut, haben Urlauber Anspruch auf Schadenersatz. Grund: Die Reise ist einem Urteil zufolge mangelhaft.
Berlin (dpa/tmn) - Sind Reisebüros verzichtbar geworden? Flüge und Hotels lassen sich doch auch online buchen. Das sehen viele Kunden jedoch anders: Sie verlassen sich bei der Urlaubsreise lieber nicht aufs Netz. Die Reisebüros punkten vor allem mit ihrer Beratung.
Duisburg (dpa/tmn) - Getränke nur aus dem Plastikbecher: Manchen Pauschalurlauber mag das aufregen - Geld zurück vom Veranstalter bekommt er dafür aber nicht. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Aktenzeichen: 53 C 4617/09).
Ärger mit dem Ferienhaus - für die meisten Urlauber ist die Erholung dann versaut. Umso mehr, wenn unklar ist, wer für die Mängel aufkommt. Denn Vermittler bleiben bei der Gewährleistung außen vor.
Kalte Suppe, zu kleines Buffet - schnell ist ein Urlaub durch Kleinigkeiten vermiest. Gerade auf die Verpflegung legen Gäste viel Wert. Doch Meckern ist nicht immer angebracht, geschweige denn aussichtsreich.
Mal beginnt der Ärger mit einer defekten Klimaanlage oder einer drucklosen Toilettenspülung. Mal sind es dreckige Hotelzimmer oder Änderungen bei den Abflugzeiten, die Urlauber auf die Palme bringen. Solche Reisemängel sollten gut dokumentiert werden.