Berlin - Krankenkassenbeiträge können seit zwei Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Strittig ist jedoch nach wie vor, wie die Zuschüsse der Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen sind.
... sei oft nur der Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherungsbeiträge ausgewiesen worden. Die Arbeitgeberzuschüsse hingegen fehlten.Auch wenn die Finanzämter die betroffenen Bescheinigungen selbst ändern wollen, sollten Arbeitnehmer die Beträge in ihrer Steuererklärung im Zweifel selbst korrigieren. In den Zeilen 12 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwand müssten die gesamten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen werden, so der NVL. Zudem sollte auch der...
... verringernd aus. Seit dem 1. Januar 2009 besteht für alle eine Krankenversicherungspflicht. Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung, die bisher den Bruttolöhnen zugerechnet wurden, werden nun als Arbeitgebersozialbeitrag klassifiziert. Ohne diese neue Einteilung wären die durchschnittlichen Bruttoverdienste nur um 0,2 Prozent gesunken, hieß es...