Mo., 28.05.12

Abzugsbetrag

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10.11.2008
Bundesfinanzhof Unterhalt für Lebenspartner ist vollständig absetzbar

... keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen. Das Finanzamt erkannte jedoch nur einen Abzugsbetrag von rund 2740 Euro an. Zur Begründung verwies die Behörde auf die so genannte Opfergrenze, die nur Unterhaltsleistungen in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Steuerzahlers zulässt. Diese Grenze sei im vorliegenden Fall mit 2740 Euro erreicht. Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage war in allen Instanzen erfolgreich. Verdiene nur einer der Partner Geld,...

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