... mussten. «Das ist der größte Vorteil für Verbraucher», findet Holfert. Allerdings gelte die Drei-Wochen-Frist erst ab der Neuanmeldung beim Netzbetreiber. «Das braucht auch noch einmal zwei, drei Tage. Das ist ein bisschen undurchsichtig.»Die Grundversorger sind in der Regel deutlich teurer als ihre Wettbewerber. Vergleichsportale wie Toptarif, Verivox und Check24 berechnen regelmäßig, wie viel Geld Haushalte durch einen Wechsel zum günstigsten Wettbewerber sparen können - nicht...
... an Flexibilität, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.Maßgeblich für die Drei-Wochen-Frist sei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber durch den neuen Lieferanten. «Damit hat dieser alle Möglichkeiten, den Wechsel zügig durchzuführen», sagte Kurth. In der Vergangenheit sei es häufig zu Verzögerungen gekommen, etwa wenn der bisherige Lieferant seine Fristen wegen Problemen in der Datenverarbeitung nicht einhielt.Mit den neuen Regeln werde der...
... an Flexibilität, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.Maßgeblich für die Drei-Wochen-Frist sei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber durch den neuen Lieferanten. «Damit hat dieser alle Möglichkeiten, den Wechsel zügig durchzuführen», sagte Kurth. In der Vergangenheit sei es häufig zu Verzögerungen gekommen, etwa wenn der bisherige Lieferant seine Fristen wegen Problemen in der Datenverarbeitung nicht einhielt.Mit den neuen Regeln werde der...
... am 16. Oktober als Verantwortlicher auf der HSV-Bank sitzen. Denn sechs Tage vorher läuft die Drei-Wochen-Frist ab.Erschwerend kommt hinzu, dass Cardoso sich bisher nicht einmal für den Lehrgang zum Erwerb der Lizenz angemeldet hat. Nach der jüngsten Entwicklung beim HSV kündigte er zwar an, am nächsten Kurs teilnehmen zu wollen. Doch die fehlende Lizenz kann er frühestens im Sommer 2012 mit dem zehnmonatigen Lehrgang in Angriff nehmen. Die Anmeldefrist dafür läuft am 15. Januar...
... werden soll, dass eine Arbeitsverhältnis durch Kündigung nicht aufgehoben ist. Diese Drei-Wochen-Frist beginnt, sobald dem Arbeitnehmer die Kündigung zugestellt wurde. Das gilt auch, wenn sich Betroffene gar nicht im Klaren darüber sind, dass sie ein solches Schreiben erhalten haben. Entsprechend hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 2 Sa 357/07). Ein Arbeiternehmer hatte erst nach Ablauf der Frist geklagt, weil ihm die Kündigung in einem Umschlag...