... trotz heftiger Kritik aus den Reihen der Verleger auf dem Markt.Nach dem sogenannten Drei-Stufen-Test, mit dem öffentlich-rechtliche Online-Angebote auch auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen im Markt überprüft werden müssen, hatte die ARD der App grünes Licht gegeben und berief sich dabei auf «Technikneutralität»: Die Gebührenzahler könnten die «Tagesschau» auf dem technischen Wege empfangen, den sie für ihre persönlichen Bedürfnisse gewählt hätten, hieß es...
... trotz heftiger Kritik aus den Reihen der Verleger auf dem Markt.Nach dem sogenannten Drei-Stufen-Test, mit dem öffentlich-rechtliche Online-Angebote auch auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen im Markt überprüft werden müssen, hatte die ARD der App grünes Licht gegeben und berief sich dabei auf «Technikneutralität»: Die Gebührenzahler könnten die «Tagesschau» auf dem technischen Wege empfangen, den sie für ihre persönlichen Bedürfnisse gewählt hätten, hieß es...
... hieß es seitens der ARD. Das ZDF verwies darauf, dass die Online-Angebote einen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Dabei seien aus Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Verleger zahlreiche Seiten aus den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten entfernt...
... und das kostenlose Online-Angebot lässt die auf Refinanzierung angewiesenen Wettbewerber trotz Drei-Stufen-Tests von einer Verzerrung sprechen. Die geplante Umstellung der Gebühren von der Geräteabgabe auf Haushalte ändere daran nichts. Zumal manch einer vermutet, dass sie den Sendern noch mehr Millionen zuspielen könnte. Google taugt nicht als Feindbild Selbst der Europachef des eigentlichen Netznutznießers Google, Philipp Schindler, eignete sich nicht recht als besseres Feindbild....
... öffentlich-rechtlichen Sender unterziehen ihre Online-Angebote derzeit einem Drei-Stufen-Test, zu dem sie durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet wurden. Im Normalfall dürfen sie nur noch «sendungsbezogene» Inhalte ins Internet stellen und müssen sie nach sieben Tagen löschen, Angebote zu Sport- und Großereignissen sogar bereits nach 24 Stunden. Bestimmte Angebote, die den Drei-Stufen-Test bestehen, dürfen jedoch auch länger im Internet...
... auch auf anderer Ebene: Das öffentlich-rechtliche Netzangebot Kikaninchen hat den Drei-Stufen-Test passiert. Wie wappnen Sie sich? Können Sie die entgangenen Einnahmen schätzen? Schmit: Es ist schwer einzuschätzen, welche Auswirkungen die Konkurrenz durch ein gebühren-finanziertes Angebot haben wird. Wir sind gut vorbereitet: Der TOGGOLINO Club und der TOGGO CleverClub haben 125.000 Abonnenten, die uns zum Teil seit Jahren die Treue halten und wir ergänzen unser Angebot...
... stünden etwa zusätzliche Kosten für das Erschließen des Internets entgegen. Der sogenannte Drei-Stufen-Test, den die Öffentlich-Rechtlichen durchlaufen müssen, um online zu gehen, koste den Sender viel Geld. «Ich musste dafür eine knappe Million zusätzlich beantragen», sagte Reiter, der den «extrem aufwändigen, komplizierten und teuren» Test stark kritisierte. «Aber wir nehmen auch die schrägsten Regeln in Kauf, damit uns der Zugang zum Internet...
... und ZDF werden im Internet beschränkt. So müssen zukünftig alle neuen Internet-Angebote einen Drei-Stufen-Test durchlaufen. Eine Sieben-Tage-Regelung schreibt vor, dass alle Sendungen nach einer Woche aus dem Netz genommen werden müssen. Bei besonders aktuellen Ereignissen wie die Fußball-WM oder Olympia sind die Videos sogar nach 24 Stunden zu löschen. Darauf haben sich heute die Landesväter in der endgültigen Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geeinigt. Künftig...
... Welche Auswirkungen für den privaten Markt entstehen, sollen Gutachter von außen prüfen. Der Drei-Stufen-Test wird von allen Seiten kritisiert: Fürchten die Öffentlich-Rechtlichen eine Zunahme der Bürokratie, fordern die Privatsender, dass der Test von unabhängigen Gremien durchgeführt werden soll. Die Privatsender glauben einfach nicht daran, dass ARD und ZDF sonderlich kritisch mit sich selbst umgehen. Heftig diskutiert wird zudem der Anhang zum Vertrag, die so genannte...
Als Drei-Stufen-Test wird ein Verfahren nach § 11 f des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) bezeichnet, das die Legitimität öffentlich-rechtlicher und damit gebührenfinanzierter Online-Angebote sicherstellen soll. Das Genehmigungsverfahren stellt durch den dreistufigen Test fest, ob bestimmte Online-Angebote (im Fachjargon Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von deren Auftrag erfasst sind. Andernfalls dürfen die Inhalte der Rundfunkanstalten in der Regel nach sieben Tagen nach der Sendung nicht mehr zum Abruf bereitstehen.