... geltenden Kündigungsschutz berufen könne. Herman hatte argumentiert, dass sie in die Dienstplangestaltung beim NDR fest eingebunden worden sei und gewünschte Urlaube nicht habe nehmen können. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Dies sah das Gericht in der Beweisaufnahme, bei der auch die Tagesschau-Sprecher Jan Hofer, Jens Riewa und der ehemalige Tagesschau-Chefsprecher Jo Brauner als Zeugen aussagten, jedoch nicht bestätigt. Die Sprecher hätten ihre Dienste...