Berlin - Die Paketbranche steht am Pranger - Enthüllungsjournalist Günter Wallraff hatte verdeckt erschreckende Arbeitsbedingungen beim Paketdienst GLS aufgedeckt.
Schleswig/Karlsruhe - Aus für die Schadensersatz-Klage von Aktionären der früheren Mobilcom AG: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Rechtsmittel gegen ein entsprechendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) nicht zugelassen.
Göhren-Lebbin - Die Innenminister von Bund und Ländern beraten in Mecklenburg-Vorpommern über diverse Sicherheitsthemen. Themen der Konferenz in Göhren-Lebbin sind unter anderem der Umgang mit radikal-islamistischen Salafisten und gewalttätigen Fans in Fußballstadien.Am Rande der Tagung spielt auch das aktuelle Thema Rockerclubs eine Rolle.
Leipzig - Offne Rechungen mag niemand gerne, trotzdem sollte man immer genau hinschauen von wem die Zahlungsaufforderung kommt - besonders wenn es eine E-Mail ist.Auf Zahlungsaufforderungen in dubiosen Mails sollten Verbraucher grundsätzlich nicht reagieren.
Berlin - 3800 Kilometer an neuen Stromautobahnen werden gebraucht, um den Atomausstieg bis 2022 zu schaffen. Zudem sollen 4400 Kilometer im bestehenden Höchstspannungsnetz so optimiert werden, dass sie fit werden für die schwankende Ökostromeinspeisung.
Mainz - Wer drahtlos ins Internet geht, sollte sein Netzwerk unbedingt gegen Fremde absichern, da er für alle Aktionen, die über seinen Server laufen, haftbar gemacht werden kann.WLAN-Betreiber sollten ihr drahtloses Netzwerk gegen unerwünschte Mitbenutzer absichern.
Berlin - Kann man als Versicherter darauf vertrauen, dass man aus gutem Grund in die Narkose versetzt und operiert wird? Die Krankenkassen meinen: nein.
Berlin - Bislang ist es für Eltern vor dem Urlaub relativ leicht: Das Kind steht oft in ihrem Pass mit drin, es müssen also nur die eigenen Dokumente eingepackt werden.
Berlin - Die Zahlen liegen endlich auf dem Tisch, jetzt müssen gigantische Leitungen durch Deutschland gebaut werden. Die Bürger können sechs Wochen lang Einwände vorbringen.
Frankfurt/Main - Das Konto war nicht gedeckt und die Überweisung konnte deswegen nicht abgebucht werden - wer so eine Benachrichtigung in seinem Briefkasten vorfindet, hat dafür oft unrechtmäßig ein Entgelt entrichtet.Banken dürfen von ihren Kunden keine Gebühr dafür verlangen, wenn sie diese darüber informieren, dass eine Lastschrift von ihrem Konto nicht eingelöst wurde.
Düsseldorf - Wird gesetzlich Krankenversicherten beim Arzt eine Selbstzahler-Leistung angeboten, sollten sie nach dem Nutzen fragen. Der Mediziner müsse Wirksamkeit und Risiken der Therapie sachlich erläutern, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.Außerdem sollte man sich erkundigen, warum die angebotene, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist.