(dpa/tmn) - Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben müssen nur noch bis zum 31. Dezember 2011 aufbewahrt werden. Versicherte sollten daher prüfen, ob ihr Rentenversicherungskonto geklärt ist.Denn eine umfassende Rentenberechnung sei nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig sei, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Betroffen sind den Angaben zufolge rund 286 000 Versicherte, die in DDR-Betrieben gearbeitet haben. Vor allem bei den Geburtsjahrgängen 1946 bis...
... betroffen. «Das gemessene Potenzial macht deutlich, wie stark die Beschäftigung in den DDR-Betrieben gefährdet ist und in welchem Ausmaß Ersatzarbeitsplätze erforderlich sein werden, um die offene Arbeitslosigkeit gering zu halten», lautete im Herbst 1990 das Fazit der Autoren. Sie sollten Recht behalten. Während in den alten Bundesländern die durchschnittliche Arbeitslosenquote bei 7,2 Prozent liegt (Stand: April 2009, Bundesagentur für Arbeit), sind auf dem Gebiet der...