... werden. Die Richter sahen dies jedoch anders. Ein pünktlicher Arbeitsbeginn gehöre zu den Hauptleistungspflichten eines Arbeitnehmers. Ständiges Verschlafen rechtfertige daher eine Kündigung. Auch die mögliche Nebenwirkung des eingenommenen Schmerzmittels ändere daran nichts, da der Kläger weder seinen Arzt auf das Problem der Übermüdung angesprochen noch ein Angebot des Arbeitgebers zu medizinischen Hilfe angenommen...