Wenn ein fremdes Unternehmen auf den Schienen der Bahn unterwegs sein will, muss es dafür eine Trassengebühr zahlen - an den Staatskonzern. Deren Berechnung ist teilweise ungültig, entschied die Bundesnetzagentur.
... hat neben dem vorhandenen Fahrzeugpool noch mindestens einen Trumpf in der Hand: die Trassengebühr. Dabei handelt es sich ganz allgemein um ein Nutzungsentgelt, dass jedes Unternehmen an die Deutsche Bahn zahlen muss, das auf deren Schienen fährt. Und die Gleise ziehen sich durch ganz Deutschland und damit eben auch durch Berlin. Auch die Deutsche-Bahn-Tochter S-Bahn GmbH, die derzeit den S-Bahn-Betrieb in Berlin mehr schlecht als recht am rollen hält, muss die Abgabe an den...