... einer Verbraucherschutzorganisation statt. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass eine Bank für ein Pfändungsschutzkonto eine höhere Gebühr verlangte als für ein gewöhnliches Girokonto.Seit Juli 2010 kann jeder Kunde verlangen, dass seine Bank das Girokonto als sogenanntes Pfändungsschutzkonto führt. Damit hat der Kunde automatisch einen Pfändungsschutz von knapp 1029 Euro: Bei einer nicht mehr zu stemmenden Verschuldung kann nur der darüber hinausgehende Betrag gepfändet werden.Nach...
(dpa/tmn) - Wer zu viele Schulden hat, braucht seit dem 1. Januar ein Pfändungsschutzkonto. Denn ohne ein solches P-Konto können Guthaben nicht mehr vor Gläubigern geschützt werden. Auf einem normalen Girokonto ist kein Pfändungsschutz mehr möglich.Für überschuldete Verbraucher ist seit dem 1. Januar 2012 einiges anders. Guthaben auf ihrem Konto ist nur noch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, wenn sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) haben. Denn auf Girokonten haben...
... eine Pfändung droht, gibt es einen besonderen Schutz. Diesen bietet ab 1. Januar 2012 das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Wer so etwas braucht und worauf Verbraucher achten sollten, wird hier erklärt:Was ändert sich zum Jahreswechsel?Schon seit Juli 2010 können Bankkunden ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Dort ist das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro automatisch vor Pfändungen sicher. Noch gibt es daneben auch bei normalen Konten einen besonderen Schutz für...
... nicht zusätzlich berechnet werden. Seit 1. Juli 2010 können Bankkunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, auf dem das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro vor Pfändungen sicher...
(dpa/tmn) - Hartz IV-Empfänger, denen die Pfändung droht, sollten ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Denn der bisher gültige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen falle ab dem 1. Januar 2012 weg, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.Hartz-IV-Empfänger und Empfänger des Kinderzuschlags sollten sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Auf einem Pfändungsschutzkonto sei automatisch ein Grundfreibetrag von 1028,89 Euro vor der Pfändung geschützt....
(dpa/tmn) - Banken dürfen für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine höheren Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Das hat das Landgericht Bremen entschieden (Aktenzeichen: 1 - O - 737/11). Extragebühren für P-Konto sind unzulässig. Zur Begründung verwies das Landgericht Bremen unter anderem auf die Begründung bei der Einführung des P-Kontos. Darin habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass für ein solches Konto keine...
(dpa/tmn) - Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Möglich sei dies nur bei Einzelkonten, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.Auf dem P-Konto erhält ein verschuldeter Kontoinhaber Pfändungsschutz bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1028,89 Euro pro Monat, ohne dass er vorher zum Gericht gehen muss. Das heißt, er kann über Kontoguthaben bis zu diesem Betrag frei verfügen, ohne dass Gläubiger Zugriff auf dieses Geld...
(dpa/tmn) - Auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ab dem 1. Juli ein höherer Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Grenze ist auf 1028,89 Euro angehoben wurden.Bislang konnten Schuldner nur über 985,15 Euro verfügen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärt. Grund sei die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Kreditinstitute müssten diesen geänderten Sockelbetrag automatisch berücksichtigen. Wird dennoch...
... und eingeschränkte Leistungen sorgen bei vielen Verbrauchern für Ärger mit dem neuen Pfändungsschutzkonto. Die Vorteile des P-Kontos rücken dadurch in den Hintergrund. Verbraucherschützer fordern rasche Änderungen.Durch das P-Konto soll der Pfändungsschutz unbürokratischer und verbraucherfreundlicher als bisher ablaufen. Bislang wurden Konten vollständig gesperrt, sobald der Kontoinhaber eine Pfändung bekommen hat. «Man konnte nichts mehr machen», erklärt Christina...
... direkt gegen diese hohen Gebühren vorzugehen. Vor der Umwandlung des eigenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sollte daher eine Schuldnerberatung aufgesucht werden. Eventuell könne es sinnvoller sein, das normale Konto weiterlaufen zu lassen.Verschuldete Bankkunden haben seit dem 1. Juli 2010 das Recht, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto - das sogenannte P-Konto - umzuwandeln. Auf diesem Konto bleibt ein Guthaben von 985,15 Euro pro Kalendermonat vor dem Zugriff der...
... vor der Pfändung geschützt, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Insbesondere Inhaber eines Pfändungsschutzkontos müssten aber einen schriftlichen Antrag bei Gericht stellen, um das Weihnachtsgeld zu erhalten. Bei einem Pfändungsschutzkonto sei grundsätzlich ein Sockelbetrag von etwa 985 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Zusätzlich könnten weitere Freibeträge, etwa für Unterhaltszahlungen beantragt werden. Diese geschützten Beträge reichten in der Regel nicht...
(dpa/tmn) - Schuldner können den Grundfreibetrag auf ihrem Pfändungsschutzkonto erhöhen. Vielen Kontoinhabern sei das nicht bewusst, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Sei ein Schuldner zum Beispiel unterhaltspflichtig, steige der Grundfreibetrag von rund 985 Euro auf fast 1356 Euro. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöhe sich der Freibetrag um rund 207 Euro. Inhaber des Pfändungsschutzkontos müssten aber selbst dafür sorgen, dass ihnen dieser erhöhte...
... von der Sonderzahlung blieben auf Antrag pfändungsfrei. Grundsätzlich sind auf dem P-Konto - dem Pfändungsschutzkonto, das es seit dem 1. Juli in dieser Form gibt - automatisch viele Eingänge vor der Pfändung bewahrt.«Der geschützte Sockelbetrag und weitere, schon bescheinigte Freibeträge werden aber in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern», warnen die Verbraucherschützer - Sorglosigkeit sei nicht angebracht. Unabhängig von der Art der Zahlung ist...
dem 1. Juli können säumige Zahler auf das neue Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, zugreifen. Gepfändeten Schuldnern bleibt damit automatisch der Grundbetrag von 985,15 Euro im Monat, aus dem laufende Kosten wie die Miete bezahlt werden können. Der Gang zum Gericht ist nicht mehr nötig. Auch Selbstständige profitieren. «Bei vielen Betroffenen kann über das P-Konto ein höherer Betrag geschützt werden als bisher», sagt Lutz Wilde von der Zeitschrift Finanztest. Bisher...
... Seit dem 1. Juli haben es Verschuldete leichter, denn sie können sich bei ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, einrichten lassen. Der Pfändungsschutz verhindert, dass überschuldete Bürger unversehens zahlungsunfähig werden. Bei einer Kontopfändung muss dann ein monatlicher Mindestbetrag verschont werden. Den Banken soll das P-Konto mehr Rechtssicherheit bringen. Verbraucherschützer befürchten überhöhte Gebühren. Nach Recherchen des Finanzvergleichsportals...