Parteispenden (Bildquelle: picture alliance / dpa)

Parteispenden

Spenden sind in Deutschland eine wichtige Einkommensquelle für politische Parteien. Sie machen knapp 15 Prozent der Finanzierung von Parteien aus. Bis 35.000 Euro sind diese in Deutschland nicht unmittelbar meldepflichtig. Ab einer Einzelsumme von 35.000 Euro oder höher müssen nach dem Deutschen Parteiengesetz Spenden bei der Bundestagspräsidentin oder dem -präsidenten angezeigt und veröffentlicht werden. Neben der Information zum Spendenbetrag gehören dazu der volle Name des Spenders oder der Spenderin, sowie die Anschrift. Bis März 2024 lag die Grenze für anzeigepflichtige Großspenden noch bei 50.000 Euro.

Großspenden werden häufig kritisch gesehen, da der Verdacht auf Beeinflussung der Parteien durch die Spenderin oder den Spender nahe liegt. In Deutschland haben sich bereits mehrere Spendenaffären ereignet, wobei die CDU-Schwarzgeldaffäre aus den 1990er Jahren wohl die bekannteste ist. Dabei wurden Spendengelder in Millionenhöhe auf "schwarzen Konten" geführt und nicht versteuert.

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