... in Flensburg und müsse 75 Euro Geldbuße zahlen. Erlaubt sei das Fahren dort nur im Notfall, für Pannenfahrzeuge, oder wenn die Polizei den Streifen offiziell für alle freigebe.Sommerzeit ist Stauzeit: Wer auf der Autobahn ins Stocken gerate, sollte außerdem das Warnblinklicht einschalten, Abstand wahren und in der Mitte eine Gasse für Rettungsfahrzeuge bilden. Bei drei Spuren sollte die Gasse zwischen der linken und der mittleren Spur...
... Minuspol der vollen Batterie befestigt und das andere Ende an einem Metallteil am Motorblock des Pannenfahrzeugs - und nicht am Minuspol des leeren Akkus. Sonst könnten Funken im Bereich der Batterie Gase entzünden.Der Motor des Strom gebenden Autos sollte während des Überbrückens laufen, um dessen Batterie nicht zu sehr zu belasten. Die Karosserien beider Fahrzeuge dürfen sich nicht berühren. Beim Anschließen der Kabel ist Vorsicht vor drehenden Motorteilen wie dem Keilriemen oder...
... die Fahrer eine Route absprechen und Zeichen zur Verständigung vereinbaren.Die Zündung muss beim Pannenfahrzeug aktiviert sein, damit die Beleuchtung funktioniert und das Lenkrad nicht blockiert. Nach Möglichkeit sollte man ein Warndreieck auf die Heckablage stellen. Sobald der Gang herausgenommen und die Automatik auf «N» gestellt ist, kann es losgehen. Bei beiden Autos muss übrigens der Warnblinker eingeschaltet sein. Der TÜV Nord empfiehlt, beim Abschleppen nie schneller als 30 km/h...
... schwarze Kabel an den Minuspol der Spenderbatterie, das andere Ende muss mit dem Motorblock des Pannenfahrzeugs verbunden werden. Anschließend startet der Helfer sein Auto und gibt sanft Gas. Erst danach darf das liegengebliebene Fahrzeug gestartet werden. Abgeklemmt werden die Kabel genau in umgekehrter Reihenfolge: Erst Schwarz, dann Rot. Grundsätzlich sollten Batterien nur mit sicherheitsgeprüften Starthilfekabeln überbrückt...
... Folgen haben könnte. Zu beachten ist auch, dass nicht unendlich weit geschleppt werden darf. Das Pannenfahrzeug darf also nicht aus München nach Berlin abgeschleppt werden. Die genauen Vorschriften stehen in der StVO: Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs etwa ist die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Umgekehrt darf mit einem Auto im Schlepp nicht von einer anderen Straße auf die Autobahn eingebogen werden. Ansonsten gilt, dass das...