Oktober 2011 vom Türsteher abgewiesen worden war. Er sieht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Unterstützt wird der Student vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen, das bei einem Test ähnliche Erfahrungen in anderen Clubs gemacht hatte. Der verklagte Club-Betreiber hatte in der Verhandlung am 18. April bestritten, dass es rassistische Motive waren, den jungen Mann abzuweisen. In seiner Mannschaft seien viele Mitarbeiter mit ausländischen...
... hält die Altersgrenze in der Stellenausschreibung für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das sah die Richterin am Mittwoch ähnlich. Der enge Alterskorridor sei auffällig und nur mit einer guten Begründung zu rechtfertigen.Die Anzeige sei ein Fehler gewesen, räumte der Anwalt des Unternehmens ein. Er unterstellte dem Kläger aber, nur Geld machen zu wollen. Er habe sich wohl auf solche Diskriminierungsklagen, das sogenannte «AGG-Hopping»...
... aus der Politik kommt keine Unterstützung, weil die Lobby fehlt. Zwar verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) grundsätzlich Diskriminerung, in der Praxis aber schlägt sich das Büro gegen Altersdiskriminierung häufig mit willkürlich wirkenden Altersgrenzen herum, und das ausgerechnet in Ehrenämtern, die als perfektes Engagement für Ruheständler gelten. Freiwillige Feuerwehr, Telefonseelsorge oder Hilfsdienst im Krankenhaus sind ab Anfang 60 Tabu. Man könnte die...
... Weiterbeschäftigung kommt.Es war das erste Mal, dass der BGH über die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Fall eines Geschäftsführers entschied. Zur Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern gibt es bereits Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.Das auf einer Europäischen Richtlinie beruhende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in Deutschland seit 2006 unter anderem Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und des...
... Stellenvergabe nur aufgrund ihren Alters abgelehnt, sei das ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet. Das erläutert Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg. Betroffene müssen in so einem Fall aber belegen, das ihr Alter tatsächlich den Ausschlag dafür gegeben hat, dass sie bei der Beförderung nicht berücksichtigt wurden. Dazu müssten sie entsprechende Indizien vorlegen, erklärt Eckert,...
... Es ist das erste Mal, dass das höchste deutsche Zivilgericht über die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei Altersdiskriminierung verhandelt. Es ist noch nicht klar, ob bereits am Montag ein Urteil...
... Regeln. Aber darf das so sein? Das ist eine Frage, die sich mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) heute mehr denn je stellt. Es verbietet die Diskriminierung wegen des Alters - darauf können sich auch Jüngere berufen.Denn Altersdiskriminierung trifft nicht nur Ältere, im Gegenteil: Fast jeder dritte Erwachsene unter 30 Jahren (29 Prozent) hat sich schon einmal wegen seines Alters benachteiligt gefühlt. Das hat eine Forsa-Umfrage unter rund 1500 Erwachsenen im...
Das sei nicht mit dem Gleichbehandlungsgesetz vereinbar, erklärte am Donnerstag die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Berlin. Das Verbot hatte der «Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften» mit seiner katholischen Tradition begründet. Dieses Argument ließ die ADS, die dem Familienministerium angegliedert ist, nicht gelten. Sie forderte den Schützenverband auf, den Beschluss zurückzunehmen.ADS-Gutachten zum...
... Die obersten deutschen Arbeitsrichter sehen darin jedoch einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese Staffelung nach dem Alter benachteilige jüngere Arbeitnehmer, begründete der neunte Senat.«Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älteren Menschen Rechnung zu tragen», erklärte das Gericht. Auch lasse sich kaum ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab 30...
... Die obersten deutschen Arbeitsrichter sehen darin jedoch einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese Staffelung nach dem Alter benachteilige jüngere Arbeitnehmer, begründete der neunte Senat.«Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älteren Menschen Rechnung zu tragen», erklärte das Gericht. Auch lasse sich kaum ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab 30...
... wen nicht», sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger zur Begründung. Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung regelt, ergäben sich in diesem Fall keine Beschränkungen, so die Richter: «Der Gesetzgeber hat nämlich bewusst davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken.»Das Prinzip des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt...
... wen nicht», sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger zur Begründung. Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung regelt, ergäben sich in diesem Fall keine Beschränkungen, so die Richter: «Der Gesetzgeber hat nämlich bewusst davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken.»Das Prinzip des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt...
... Alters abgelehnt wird, kann man eine Entschädigung einklagen. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach darf kein Bewerber wegen seines Alters vom Arbeitgeber diskriminiert werden. Jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) hat sich schon einmal wegen seines Alters benachteiligt gefühlt. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der ADS hervor.Wollen abgelehnte Bewerber eine Entschädigung geltend machen, müssen sie sich jedoch an gewisse Fristen halten. «Der Bewerber muss...
... ihn durch die Kündigung wegen einer Behinderung diskriminiert und sei daher nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.Der ehemalige Mitarbeiter hatte keinen Erfolg vor Gericht. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Kündigung nicht auf ihre sachlichen Gründe hin überprüft werden könne, weil der Arbeitnehmer noch in der Probezeit gewesen sei und das Kündigungsschutzgesetz daher keine Anwendung finde.Die Kündigung sei auch nicht...
... (16. September) mit. Deshalb habe die Bewerberin Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Angemessen sei der Betrag eines Monatsgehalts, hier also rund 13 000 Euro. Der Betrag müsse auch abschreckende Wirkung haben, um Arbeitgeber künftig von ähnlichen Verstößen abzuhalten (Aktenzeichen: 17 U...