... Flugzeiten, obwohl es Kenntnis von diesen hatte. Dadurch verletzte es eine Pflicht aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Richter stellten außerdem fest, dass das Reisebüro die Beweislast dafür zu tragen habe, dass die Urlauber informiert wurden. Von dem entstandenen Schaden von 1070 Euro musste das Reisebüro aber nur 772,40 Euro bezahlen. Denn die Urlauber verhielten sich nach Ansicht der Richter fahrlässig, indem sie sich die Flugzeiten nicht noch einmal kurz vor der Reise...