... sah das anders und klagte. Nach seiner Begründung war das Spiel vielmehr eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, es sollte die Verbundenheit unter den Betriebsangehörigen fördern. Außerdem sei die Begegnung ein fester Bestandteil des Tagungsprogramms gewesen, dem habe er sich nicht entziehen können.Sowohl das Sozialgericht als auch die nächst höhere Instanz gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Zwar habe sich der Baumarktleiter auf einer unfallversicherten Dienstreise...
... gespielt», sagte Kaymer nach seinem gelungenen Auftakt bei der mit 8,5 Millionen Dollar dotierten Gemeinschaftsveranstaltung der US-PGA- und Europa-Tour.Sturm und Regen hatten die Golfstars am Vortag auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Weil Böen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 90 Stundenkilometern über den TPC Blue Monster in der Nähe von Miami fegten und sogar Fernsehgerüste umstürzen ließen, musste die Auftraktrunde unterbrochen und später vorzeitig beendet werden. Die...
... mit Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen sind versichert, wenn es sich um eine «betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung» handelt. Kriterien seien beispielsweise, dass der Chef die Feier billige oder fördere und selbst daran teilnehmen möchte - auch wenn er, wie im aktuellen Fall, letztlich fehle. Zudem müssten alle Betriebsangehörigen oder bei größeren Betrieben zumindest eine komplette Abteilung eingeladen...
... folgte das Sozialgericht nicht und entschied, eine Weihnachtsfeier sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, die bis zu ihrem offiziellen Ende unter dem Schutz der Unfallversicherung stehe. Ein offizielles Ende der Veranstaltung habe es zwar nicht gegeben, jedoch hätten die verbliebenen Gäste von einer Fortdauer der Veranstaltung ausgehen können, da auch der Vorgesetzte noch anwesend...
... seien Beschäftigte während Betriebsfeiern, -ausflügen und ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen genau so wie am Arbeitsplatz versichert. Im konkreten Fall haben aber nicht alle Beschäftigten an Fußballspiel teilnehmen dürfen. Nur ein Teil der Belegschaft war eingeladen. Zudem habe jeder Veranstaltungsteilnehmer frei entscheiden können, ob er Fußball spielen wolle oder nicht. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass das Fußballspiel als eigener Punkt im...
... wollte das nicht als Arbeitsunfall anerkennen, weil es sich nicht um eine sogenannte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt habe. Damit kam sie vor Gericht aber nicht durch. Die Richter verwiesen darauf, dass der Marktleiter die Feier aktiv gefördert habe. Die gemeinsame Grillparty in der Firma habe zudem eine langjährige Tradition gehabt. Ihr Ziel sei es gewesen, das betriebliche Miteinander zu verbessern, was auch im Interesse des Arbeitgebers liege. Der Unfall müsse daher...