Fr., 01.06.12

GEMA-Vertrag

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18.12.2008
Grundsatzurteil BGH erleichtert Geschäft mit Klingeltönen BGH erleichtert Geschäft mit Klingeltönen (Foto)

... My Life» zur Wehr setzt. Kretschmer und sein Musikverlag waren der Meinung, mit seinem GEMA-Vertrag habe er der Verwertungsgesellschaft nicht das Recht übertragen, für seinen Song Lizenzen zur Herstellung von Klingeltönen zu erteilen. Dazu sei eine eigene Lizenzierung durch den Urheber, also den Komponisten, nötig. Der Kläger argumentierte, dass Songs bei der Umarbeitung in Handy-Klingeltöne gekürzt und damit massiv verändert würden. Der BGH gab Kretschmer recht -...

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