... Geltend gemacht werden könnten etwa Fahrt- oder Reisekosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel und...
... Ressortchefs wollen fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmer von der Auflage befreien, für Fortbildungskosten, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeiträge diverse Belege zu sammeln. Hier soll ein Kniff helfen: Der auf 1000 Euro erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird in drei separate Beträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (560 Euro), berufliche Nutzung privater Computer sowie Kontoführungsgebühren (140 Euro) sowie in Aufwendungen für übrige Werbungskosten (300 Euro)...
... Ressortchefs wollen fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmer von der Auflage befreien, für Fortbildungskosten, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeiträge diverse Belege zu sammeln. Hier soll ein Kniff helfen: Der auf 1000 Euro erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird in drei separate Beträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (560 Euro), berufliche Nutzung privater Computer sowie Kontoführungsgebühren (140 Euro) sowie in Aufwendungen für übrige Werbungskosten (300 Euro)...
... Abschluss einer Weiterbildung, kann er dafür von seinem Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden. Die Fortbildungskosten sind auch dann zurückzuzahlen, wenn die Weiterbildung zeitlich gestaffelt ist. So entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (3 AZR 621/08) in einem entsprechendem Urteil. Die obersten Arbeitsrichter ließen allerdings offen, wie lang die zeitliche Abstände zwischen den Fortbildungskursen sein dürfen. Damit hatte ein Sparkassen-Zweckverband aus Bayern mit seiner Klage...
... solche Bindungsklauseln aber zulässig, erläutert Hansen. Sie verpflichten den Arbeitnehmer dazu, Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn er innerhalb einer festgelegten Frist kündigt oder eine Kündigung durch sein Verhalten herbeiführt.Wirksam seien solche Klauseln aber nur, wenn sie das Recht des Arbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nicht unzulässig einschränken. Hierbei komme es auf die Frage an, inwieweit ein Arbeitnehmer durch die Fortbildung einen geldwerten Vorteil...
... Verhandlungsposition zu stärken. Dazu gehören etwa Steuervergünstigungen für Weiterbildung, Fortbildungskosten für Hartz-IV-Empfänger oder die Bafög- und Bildungskredite der KfW. Größere Sorgen als die verwirrenden Rechnungen der Finanzminister bereitet Kultusministern wie Wissenschaft, dass das Mehrausgabenziel des Bildungsgipfels nunmehr eng mit der Steuerpolitik des Bundes verknüpft ist. Allein das schwarz-gelbe Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das am Freitag im Bundesrat zur...