Fr., 01.06.12

Ex-Ehepartner

Aktuellste Nachrichten zum Thema "Ex-Ehepartner"

22.03.2012
Verbraucher Diese Sonderausgaben senken die Steuerlast Diese Sonderausgaben senken die Steuerlast (Foto)

... zu den Sonderausgaben. Darunter zum Beispiel die Kirchensteuer oder Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehepartner. «Letztere kann der Steuerzahler allerdings nur dann geltend machen, wenn die unterhaltsbeziehende Person dem zugestimmt hat», betont Rauhöft. Liege die Zustimmung vor, sei die Abschreibung bis zur Höhe von 13 805 Euro möglich.Ebenfalls abzugsfähig sind Spenden - wobei diese durch eine Zuwendungsbescheinigung oder bei Beträgen von weniger als 200 Euro durch eine...

Wie man sich das Geld vom Fiskus zurückholt (Foto)
18.01.2011
Steuererklärung 2010 Wie man sich das Geld vom Fiskus zurückholt

... jedem Fall. Durch neue Regelungen sparen diesmal vor allem Krankenversicherte und Personen, die an Ex-Ehepartner oder Angehörige Unterhalt zahlen. Finanztest nennt die besten Spartipps: Neu ist, dass die meisten Versicherten zum ersten Mal alle Beiträge für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung absetzen können. Vor allem Selbstständige, Rentner und einige privatversicherte Arbeitnehmer erhalten die neuen Steuervorteile oft erst über die Steuererklärung, weil ihre...

Pferdemist als Geschenkpaket (Foto)
09.03.2010
Stinkender Denkzettel Pferdemist als Geschenkpaket 

... beziehungsweise gescheiterter Gegenwehr gegenüber Chefs, Kollegen, Vermietern, Lehrern, Ex-Ehepartnern oder der gern bemühten Schwiegermutter ausgebreitet. Es gebe viele Gründe, «jemandem mal die Meinung zu geigen», betont Beckmann, doch «Köpfen und Vierteilen» sei «mittlerweile verboten» und «juristische Auseinandersetzungen zu kompliziert und langwierig». Frecher Gruß aus dem  Popo einer edlen Araberstute Ob das...

Trotz Scheidung müssen beide Partner blechen (Foto)
28.10.2009
Steuerrecht Trotz Scheidung müssen beide Partner blechen

einer Scheidung kann jeder der Ex-Ehepartner nachträglich eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen, solange diese noch nicht beglichen ist. Die Zustimmung des anderen ist nicht notwendig, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt. Damit zahlt jeder den Anteil der Steuerschuld, der auf sein Einkommen entfällt. Gerade für den Besserverdienenden in der Ehe kann es damit teuer werden. In dem Fall hatte ein Ehepartner mit einem geringen Einkommen die ...

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