... erfolgt. Auch wenn sie nicht arbeitet, hat eine unterhaltsberechtigte zweite Ehefrau dieselbe Erwerbspflicht wie eine geschiedene Ehefrau. Im konkreten Fall war ein Chemieingenieur in zweiter Ehe verheiratet und hatte mit seiner neuen Frau einen Sohn. Außerdem adoptierte er das Kind seiner Frau aus einer früheren Beziehung. Die Ex-Frau hatte ursprünglich rund 600 Euro monatlichen Unterhalt von ihm erhalten. Den Rest verdiente sich die Geschiedene als Reinigungskraft. Mit der neuen...