... Auch die Finanzgerichte urteilten so. Dementgegen entschied der BFH, dass die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes kein generelles Abzugsverbot rechtfertige.Vielmehr seien in beiden Fällen die Kosten für die Ausbildung und das Erststudium nötig, um die entsprechende Stelle und das Gehalt zu bekommen - oder wie es in den Urteilen heißt, die Kosten «hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst» sind. Beide Kläger durften also die Kosten für ihre Ausbildung...
... Auch die Finanzgerichte urteilten so. Dementgegen entschied der BFH, dass die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes kein generelles Abzugsverbot rechtfertige.Vielmehr seien in beiden Fällen die Kosten für die Ausbildung und das Erststudium nötig, um die entsprechende Stelle und das Gehalt zu bekommen - oder wie es in den Urteilen heißt, die Kosten «hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst» sind. Beide Kläger durften also die Kosten für ihre Ausbildung...
... die Aufwendungen als sogenannte außergewöhnliche Belastungen gemäß Paragraph 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden. Das ist aber nur möglich, wenn eine vom Gesetz festgelegte Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird. Darüber hinaus wird der Sonderbedarf eines volljährigen Kindes, das eine Berufsausbildung macht und nicht bei den Eltern wohnt über den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro je Kalenderjahr...
... an sich führe zwar noch nicht zu einer steuerbaren Leistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes, hieß es seitens des Gerichts. Durch das Hinzutreten der weiteren Verpflichtungen des Klägers zur Teilnahme am Einspielfilm, Fotoshootings, Interviews und Presseterminen werde die Grenze zwischen Spielgewinn und einer zu versteuernden Tätigkeit allerdings überschritten. Mit der Begründung für die Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Köln gegen die...
... über das Konto eines Dritten beglichen, bleibt der Steuervorteil nach Paragraph 35a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes erhalten, hat das Sächsische Finanzgericht entschieden (Az. 4 K 645/09). Den Ausschlag für die Entscheidung gab ein Ehepaar, das 20 Prozent des Arbeitslohnes von einer Handwerkerrechnung als Steuerbonus kassieren wollte. Bezahlt hatten die Rechnung jedoch deren Eltern. Das Finanzamt verweigert dies, weil es den Zahlungsweg nicht anerkennen wollte. Doch die...