Eine Reparatur bei Düsseldorf beeinträchtigt den Bahnverkehr. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Eine Reparatur bei Düsseldorf beeinträchtigt den Bahnverkehr im VRR. Es kommt zu Einschränkungen am 27.04.2024 und am 28.04.2024. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Reparatur an einem Signal im Raum Duisburg-Großenbaum.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 27.04.2024 | 07.13 Uhr |
Ende: | 28.04.2024, | 10.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 28.04.2024 | 09.45 Uhr |
Reparatur an einem Signal im Raum Duisburg-Großenbaum: Das meldet der VRR
Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Eine Reparatur an einem Signal im Raum Duisburg-Großenbaum beeinträchtigt den Zugverkehr. Die Züge der Linien RE 1 (RRX), RE 5 (RRX), RE 6 (RRX), RE 11 (RRX), RE 19 und S 1 verkehren ohne Einschränkungen, jedoch kann es zu vereinzelten Verspätungen und ggf. zu kurzfristigen Änderungen im Zuglauf kommen. RE 2 : Die Züge aus Richtung Münster (Westf) Hbf enden und beginnen in Duisburg Hbf. Die Folge sind Teilausfälle zwischen Duisburg Hbf und Düsseldorf Hbf. Bitte nutzen Sie zwischen Düsseldorf Hbf und Duisburg Hbf die Züge der Linien RE 1 (RRX), RE 5 (RRX), RE 19, RE 11 (RRX) und S 1. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de