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Aktuelles zum Bahnverkehr in Düsseldorf: Einschränkungen auf der Linie RE 4 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es heute zu Einschränkungen im Bahnverkehr. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das teilte der VRR mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Leonid Andronov

Bei Düsseldorf kommt es am 22.04.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 4. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das hat der VRR mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 4 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.04.202405.00 Uhr
Ende:22.04.2024,11.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:22.04.202405.05 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 4 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RE 4 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 4 , Aachen Hbf (05:22) - Dortmund Hbf (07:50), Teilausfall Düsseldorf Hbf - Dortmund Hbf RE 4 , Aachen Hbf (11:22) - Dortmund Hbf (13:51), Teilausfall Aachen Hbf - Düsseldorf Hbf RE 4 , Dortmund Hbf (08:09) - Aachen Hbf (10:36), Komplettausfall Alternative Reisemöglichkeiten: Fahrgäste nutzen bitte den Folgetakt.."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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