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Aktuelles zum Bahnverkehr in Münster: Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Der Arbeitskräftemangel macht auch vor den Bahnbetrieben in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wegen Personalmangel ist der Zugverkehr bei Münster eingeschränkt. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  (Foto) Suche
Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  Bild: Adobe Stock/Jerome

Personalmangel sorgt in Nordrhein-Westfalen immer wieder für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RE 7 bei Münster. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:17.04.202403.17 Uhr
Ende:17.04.2024,12.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:17.04.202403.23 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 7 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RE 7 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 7, Rheine (06:08) - Krefeld Hbf (09:24), Komplettausfall RE 7, Krefeld Hbf (09:35) - Rheine (12:51), Teilausfall Krefeld Hbf - Münster (Westf) Hbf (12:24) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie einen Zug früher oder später."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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