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Infos zum Bahnverkehr in NRW aktuell: Polizeieinsatz im Bereich Siegburg/Bonn beendet

Ein Polizeieinsatz beeinträchtigt den Bahnverkehr im VRR. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

An dieser Verspätung tragen die Bahnunternehmen keine Schuld. Ursache für die Beeinträchtigungen im VRR-Fahrplan im Raum Bonn ist ein Polizeieinsatz. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Bonn im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Polizeieinsatz im Bereich Siegburg/Bonn beendet.

TypDatumUhrzeit
Beginn:07.04.202404.15 Uhr
Ende:07.04.2024,06.15 Uhr
Letzte Aktualisierung:07.04.202404.45 Uhr

Polizeieinsatz im Bereich Siegburg/Bonn beendet: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"Der Polizeieinsatz im Bereich Siegburg/Bonn ist beendet. Streckensperrung aufgehoben. In der Folge kann es noch vereinzelt zu Verspätungen und ggf. zu Teilausfällen kommen. Bitte prüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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