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Aktuelles zum Bahnverkehr in Köln: Einschränkungen auf der Linie RE 9 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal

Im VRR werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 9. gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das teilte der VRR mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture-alliance / dpa/dpaweb | Boris_Roessler

Bei Köln kommt es am 07.05.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RE 9. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie RE 9 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

TypDatumUhrzeit
Beginn:07.05.202404.00 Uhr
Ende:07.05.2024,08.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:07.05.202412.47 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 9 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RE 9 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 9 Siegen Hbf (05:24) - Köln Hbf (07:12) RE 9 Siegen Hbf (06:26) - Köln Hbf (08:12) RE 9 Köln Hbf (15:58) - Siegen Hbf (17:43) RE 9 Köln Hbf (16:58) - Siegen Hbf (18:43) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie einen Zug früher oder später.."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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