Ein Unwetter hat den Bahnverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beeinträchtigt. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
"Alle reden vom Wetter, wir nicht" warb die Deutsche Bundesbahn in den 1960er Jahren. Das aber auch die Bahn davon nicht verschont bleibt, zeigte eine aktuelle Meldung des VRR. Demnach hat ein Unwetter den Bahnverkehr am 07.05.2024 im VRR beeinträchtigt. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick
In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Unwetterschäden im Raum Au (Sieg) beseitigt.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 07.05.2024 | 04.46 Uhr |
Ende: | 07.05.2024, | 10.30 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 07.05.2024 | 09.52 Uhr |
Unwetterschäden im Raum Au (Sieg) beseitigt: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Unwetterschäden im Raum Au (Sieg) beseitigt. In Kürze fahren die Züge auf dem Streckenabschnitt wieder ohne Einschränkungen. In der Folge kann es noch vereinzelt zu Verspätungen und ggf. zu Teilausfällen kommen. Bitte prüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft. Der Schienenersatzverkehr mit zwei Bussen auf dem zuvor genannten Streckenabschnitt endet in Kürze."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de