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Blaulichtreport für Ulm, 18.04.2024: (BC)(GP)(HDH)(UL) - Das Polizeipräsidium Ulm stellt die Statistik 2023 vor - "Die Region bleibt sicher"

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Ulm aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Polizeipräsidium Ulm.

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(BC)(GP)(HDH)(UL) - Das Polizeipräsidium Ulm stellt die Statistik 2023 vor - "Die Region bleibt sicher"

Ulm (ots) -

Die Zahlen der Straftaten im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm im Jahr 2023 liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Daher lebt es sich in der Region nach wie vor sehr sicher. Die Kriminalitätsbelastung liegt im niedrigen Bereich, die Aufklärungsquote über dem Durchschnitt des Landes. Das Polizeipräsidium Ulm liegt bei der Kriminalitätsbelastung im landesweiten Vergleich mit den anderen Polizeipräsidien auf dem zweitniedrigsten Platz.

Die Zahl der Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik für den Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in der Stadt Ulm, ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr 2022 um 137 auf 36.160 Fälle angestiegen (+0,4 Prozent). Die Gesamtzahl aller polizeilich registrierten Straftaten liegt damit weiterhin unter dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Auch die Kriminalitätshäufigkeitszahl, die die Kriminalitätsbelastung einer Region darstellt, ging um 39 Fälle auf 3.868 Fällen umgerechnet auf 100.000 Einwohner zurück und liegt somit weiter unter dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Die Aufklärungsquote ist um 2,4 Prozentpunkte auf nunmehr 65,3 Prozent angestiegen und liegt damit deutlich über der landesweiten Aufklärungsquote von 63,5 Prozent.

DIE DELIKTSBEREICHE IM EINZELNEN

Die Fallzahlen entwickelten sich im Jahr 2023 in den einzelnen Deliktsbereichen unterschiedlich. Zu Rückgängen kam es in den Bereichen der Sexualdelikte, hier insbesondere bei Vergewaltigungen, bei Sachbeschädigungen sowie bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und bei Rauschgiftdelikten. Zunahmen gegenüber dem Vorjahr verzeichnet die Kriminalstatistik in den Bereichen der Straftaten gegen das Leben, bei Rohheitsdelikten, bei einfachen Diebstahlsdelikten (insbesondere Ladendiebstahl) und schweren Diebstählen ohne konkreten Schwerpunkte. Ebenfalls kam es zu einer Zunahme im Deliktsbereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte mit Schwerpunkt bei den Fällen des Erschleichens von Leistungen, wie beispielsweise dem "Schwarzfahren", mit einem Anstieg um mehr als 500 Fällen bzw. 49 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

STRAFTATEN GEGEN DAS LEBEN

Zu einer deutlichen Zunahme der Fallzahlen kam es im Bereich der Straftaten gegen das Leben, wo die Zahl der registrierten Fälle von 37 auf 52 anstieg. Die räumlichen Schwerpunkte dieser Fälle liegen im Stadtkreis Ulm (16 Fälle) sowie im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Göppingen (jeweils 12 Fälle). Neben fünf Fällen der fahrlässigen Tötung und einem Fall des unerlaubten Schwangerschaftsabbruchs handelt es sich hier um 18 Mordfälle und 28 Fälle des Totschlags. Bei knapp drei Viertel dieser Fälle blieb es beim Versuch (71,2 Prozent). Bei etwas weniger als der Hälfte der Straftaten gegen das Leben (19 Fälle, 37 Prozent) war ein Messer im Spiel. Es konnten insgesamt 64 Tatverdächtige (+20), davon 32 nichtdeutsche Tatverdächtige, ermittelt werden. 54 der ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, neun Heranwachsende und ein Kind. Der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen lag bei 14,1 Prozent (-1,8 Prozentpunkte). Insgesamt waren 59,4 Prozent der Tatverdächtigen bei Tatbegehung bereits polizeilich bekannt.

Es wurde insgesamt 58 Opfer (+17) erfasst, acht davon wurden leicht, 20 schwer und 15 tödlich verletzt. Der Anteil der weiblichen Opfer lag hierbei bei 20,7 Prozent (-6,1 Prozentpunkte), 40 Opfer standen zum Tatzeitpunkt mit den Tatverdächtigen in einer Beziehung unterschiedlicher Prägung.

Die gegenüber den Tatverdächtigen höhere Anzahl an Opfern ergibt sich aus Delikten, in denen der Täter mehrere Personen angegriffen hat, beispielsweise der Mann seine Frau und das Kind.

Insbesondere die hohe Anzahl der Vorbeziehungen zwischen Tätern und späteren Opfern belegt sehr eindeutig, welche Sensibilität in Bezug auf das familiäre und soziale Umfeld durchaus berechtigt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bereits im Vorfeld zu körperlichen Übergriffen gekommen ist, beispielsweise im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.

Der Stadtkreis Ulm und die Landkreise waren von versuchten und vollenden Tötungsdelikten das gesamte Jahr über betroffen. Bei einigen der Delikte mussten Ermittlungsgruppen oder Sonderkommissionen eingerichtet werden, welche mit einem hohen personellen und zeitlichen Aufwand einhergingen.

Stadtkreis Ulm:

Ermittlungsgruppe "Korn"Am 08.02.2023, gegen 01.20 Uhr, befand sich ein geschädigter Polizeibeamter während der Freizeit und in ziviler Kleidung fußläufig auf dem Heimweg. Im Bereich des Kornhausplatzes begegnete er vier männlichen Personen, welche vermeintlich Sturmhauben trugen und sich auf die Begehung einer Straftat vorbereitet hatten. Auf Ansprache flüchteten die Personen zunächst, näherten sich nachfolgend aber aus verschiedenen Richtungen dem Beamten und griffen diesen an. Durch Schläge und Tritte ging der Beamte zu Boden und wurde dort massiv gegen den Kopf getreten.

Nur dem Umstand, dass der Beamte im Vorfeld mit dem Lagezentrum des Polizeipräsidiums Ulm telefonischen Kontakt aufgenommen und Polizeikräfte angefordert hatte, war es zu verdanken, dass er nicht totgetreten wurde. Die Täter brachen ihren Angriff nämlich ab, als sie die Annäherung der Streifenfahrzeuge wahrgenommen hatten. Durch die eingerichtete Ermittlungsgruppe "Korn" konnten die vier Angreifer, darunter auch ein strafunmündiger 13-Jähriger, ermittelt werden.

Die beiden erwachsenen Täter wurden zwischenzeitlich zu zehn bzw. elf Jahren Freiheitsstrafe, der Jugendliche Täter zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Sonderkommission "Ring"Am 04.04.2023, gegen 23.00 Uhr, trafen drei Geschädigte bei der Unterquerung der B10/Hindenburgring, auf eine Gruppe von drei Männern und einer Frau, welche dort Alkohol konsumierten. Im Zuge einer kurzen verbalen Auseinandersetzung schlug der Täter einem Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht und nachfolgend mit einer Flasche auf den Kopf, die hierbei zerbrach. Im weiteren Tatverlauf stach der Täter einem weiteren Geschädigten mit dem abgebrochenen Flaschenhals in den Hals. Der Geschädigte wurde hierbei schwerst verletzt, nur dem Eingreifen von Ersthelfern war es zu verdanken, dass er nicht vor Ort verblutete. Er musste aufgrund akuter Lebensgefahr in der Uni-Klinik notoperiert werden und behielt bleibende Schäden.

Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte der Täter identifiziert und noch am Abend des Tattages festgenommen werden. Die Aufarbeitung der Hintergründe und des Tatablaufs gestaltete sich für die Sonderkommission umfangreich.

Der erwachsene Täter wurde zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

In seiner Urteilsbegründung hat es der Vorsitzende Richter sehr treffend auf den Punkt gebracht - "das 17-jährige Opfer hat lebenslänglich bekommen!"

Der junge Mann hatte aufgrund des Stiches in den Hals einen Schlaganfall erlitten, er ist kognitiv geschädigt, sein Arm ist gelähmt und er kann schlecht laufen.

Den Gesundheitszustand hat der Vorsitzende ebenfalls sehr treffend beschrieben - "Das Opfer ist in sich gefangen - für ihn gab es ein Leben vor der Tat und es gibt für ihn ein Leben nach der Tat!"

Landkreis Biberach:

Am 21.07.2023, gegen 00.30 Uhr, gerieten zwei indisch-stämmige Männer an einer Biberacher Tankstelle in Streit. Im Tatverlauf griff der Täter den Geschädigten, der sich entfernen wollte, von hinten mit einer 35 cm langen Machete an. Durch massive Abwehr gelang es dem Geschädigten schwerste Verletzungen zu verhindern, er erlitt durch Schläge und Stiche jedoch Verletzungen an den Händen und am Kopf. Der Täter konnte noch im Zuge der Fahndungsmaßnahmen festgenommen werden.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg verurteilte ihn zwischenzeitlich wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Landkreis Göppingen:

Sonderkommission "Fils"Am 02.09.2023 wurde eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Göppingen zu einer "aufgebrochenen Wohnungstür" gerufen. Vor Ort konnte eine 57-jährige Frau tot in der Wohnung festgestellt werden. Durch ungünstige Gegebenheiten in der Wohnung und ein komplexes Spurenbild benötigte die Kriminaltechnik der Kriminalpolizei mehr als drei Stunden, um sich von der Tür bis zum Leichnam vorzuarbeiten. Im Zuge der Obduktion wurde festgestellt, dass die Frau durch insgesamt 51 Messerstiche, vorwiegend im Bereich des Halses und Thorax, zu Tode kam. Der Sonderkommission gelang es aufgrund der zeitaufwendig und penibel durchgeführten Spurensicherung, einen 24-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen als Täter zu identifizieren. Dieser konnte in der Folge in einer Asylunterkunft in Donzdorf durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizeidirektion, unter massivsten Widerstandshandlungen, festgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat den Täter zwischenzeitlich beim Schwurgericht des Landgerichts Ulm wegen Mordes angeklagt.

Landkreis Heidenheim:

Am 14.03.2023, gegen 04.36 Uhr, wurde das 51-jährige männliche Opfer tot in seinem Zimmer einer Unterkunft für Sozialschwache aufgefunden. Wie die Ermittlungen ergaben, kam der 34-jährige Täter, gegen 01.00 Uhr, verwirrt und in alkoholisiertem Zustand in das Zimmer und schlug mit einem Werkzeug auf den Kopf und den Körper des Opfers ein und verließ dieses nachfolgend wieder. Nach Angaben von zwei Zeugen war das Oper nach dem Angriff noch ansprechbar, aufgrund ihrer eigenen Alkoholisierung schliefen die Zeugen in der Folge aber ein. Als ein Zeuge gegen 04.30 Uhr aufwachte, stellte er das Opfer leblos fest und verständigte den Rettungsdienst. Bei der Obduktion wurden massive Schlagverletzungen gegen den Kopf und Gewalteinwirkung gegen die Körpervorder- und -rückseite festgestellt. Todesursächlich war letztlich ein Erstickungstod in Folge eines Pneumothorax.

Der Täter wurde durch das Landgericht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

STRAFTATEN GEGEN DIE SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNGZurückgegangen ist die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ihre Zahl verringerte sich um 95 Fälle (-8,8 Prozent) auf jetzt 984 Fälle. Die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gingen um 14,2 Prozent im Vergleich der Vorjahre auf 151 Fälle zurück. Ebenfalls abgenommen haben die Fallzahlen beim Verbreiten pornographischer Schriften. Sie gingen um 7,9 Prozent auf 464 Fälle zurück. Einen starken Rückgang war bei den Vergewaltigungsdelikten zu verzeichnen. Die Zahl fiel von 128 auf jetzt 82 Fälle (-36 Prozent). Lediglich 17 Prozent der Sexualstraftaten sind im öffentlichen Raum begangen worden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Fälle sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlungen. Zudem stand die Hälfte der Opfer in einer Vorbeziehung zum Täter.

Noch mehr als bei den Straftaten gegen das Leben spielt bei den Sexualstraftaten die familiäre oder soziale Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer eine bedeutende Rolle. Insbesondere bei den Vergewaltigungen droht nicht, wie vielfach befürchtet, der Übergriff durch einen Fremden, im Freien und bei Dunkelheit, sondern durch Bekannte aus dem familiären oder sozialen Umfeld.

Hierzu zählen insbesondere auch neue Bekanntschaften und spontane Einladungen im Anschluss an Gaststättenbesuche, oder Feste. Frauen sollen hier aus Sicht der Polizei äußerst sensibel sein und genau überlegen, wem sie vertrauen und mit wem sie mitgehen. Opfern wird weiter dringend angeraten, Straftaten anzuzeigen.

Die Polizei nimmt jede Anzeige ernst und verfolgt die Täterschaft mit aller Konsequenz. Sie ist zudem gut vernetzt mit Hilfsorganisationen und anderen Institutionen und kann den Opfern so weitere Hilfe bieten.

ROHHEITSDELIKTE

Im Bereich der sogenannten Rohheitsdelikte kam es im Jahr 2023 zu einer Zunahme der Fallzahlen in allen Bereichen um insgesamt 131 auf 6.331 Fälle. Die Zahl der Rohheitsdelikte hat damit den höchsten Stand der letzten fünf Jahre erreicht. Dabei handelt es sich in erster Linie um Körperverletzungsdelikte (Fälle einfacher und gefährlicher oder schwerer Körperverletzungen), die mit einer Gesamtzahl von 4.274 Fällen den Großteil der Rohheitsdelikte darstellen. Raubstraftaten stiegen um 49 auf insgesamt 253 Fälle (+24 Prozent) an. Die Raubstraftaten befinden sich damit auf einem Fünfjahreshoch, die Versuchsquote lag bei knapp 21 Prozent (+1,3 Prozentpunkte). Delikte wie Nötigung (336 Fälle, +7 Fälle, +2,7 Prozent), gefährliche Körperverletzungen (1.005 Fälle, +16 Fälle, +1,6 Prozent) und einfache Körperverletzung (3.269 Fälle, +5 Fälle, +0,2 Prozent) stiegen jeweils hingegen nur leicht an. Die Anzahl der Bedrohungen mit 1.123 Fällen (+29) erreicht ebenfalls einen Höchstwert im Fünfjahresvergleich.

Dieser Anstieg dürfte noch mit einer Änderung des Strafrechts seit dem Jahr 2021 im Bereich der Bedrohung liegen, denn seither ist eine Bedrohung bereits strafbar, wenn die Drohung sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und gegen Sachen von bedeutendem Wert richtet und nicht mehr wie zuvor mit einer als Verbrechen eingestuften Straftat gedroht werden musste.

Informationen zur Raubthematik:

Die Zunahme bei den Raubdelikten (+49 Fälle bzw. 24 Prozent) ist insbesondere auf deutliche Zunahmen im Stadtkreis Ulm (+42 Fälle) sowie im Landkreis Göppingen (+32 Fälle) zurückzuführen. Die zusammen 74 Fälle belegen, in Relation zur absoluten Steigerung im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm um 49 Fälle, dass Raubdelikte in anderen Bereichen rückläufig waren.

Exemplarisch für den Stadtkreis Ulm lässt sich die Steigerung zum Jahresende 2023 an zwei Beispielen / Schwerpunktbereichen verdeutlichen.

Im Oktober und November 2023 kam es durch eine identifizierte Gruppe von Jugendlichen im Bereich des Westbades zu diversen Raubdelikten, welche von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen begleitet wurden. Durch starke Polizeipräsenz und Kontrollen durch das Polizeirevier Ulm-West sowie das Haus des Jugendrechts konnte der Entwicklung entgegengesteuert werden. Nach der Ermittlung von mehreren Tatverdächtigen und eingeleiteten Strafverfahren konnte die Tatserie beendet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt zeichnete sich zum Jahresende in der Innenstadt, schwerpunktmäßig zwischen dem Hauptbahnhof und der Frauenstraße ab. Bei den ermittelten Tatverdächtigen handelte es sich häufig um polizeibekannte Personen unterschiedlicher Nationalitäten. Bei den Geschädigten war auffällig, dass diese meist dem Milieu der Täterschaft zuzuordnen waren. Signifikant war überdies die späte Nachtzeit als Tatzeitpunkt, sowie der Umstand, dass es sich bei den Opern zumeist um alkoholisierte Personen handelte.

Die Polizei hat auf die Entwicklung reagiert, um die Sicherheitslage objektiv zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Dies geschah insbesondere durch eine verstärkte, sichtbare Bestreifung, der Durchführung verdeckter Maßnahmen seitens der Kriminalpolizei, Schwerpunktkontrollen unter Einbeziehung des Polizeipräsidiums Einsatz sowie in Kooperation mit der Stadt Ulm, indem einzelne Aufenthaltsverbote erwirkt wurden.

Die Gewährleistung einer Kontinuität sämtlicher polizeiliche Maßnahmen wurde durch Einrichtung der Ermittlungsgruppe "Einstein" beim Polizeirevier Ulm-Mitte sichergestellt.

STRAFTATEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Die Fallzahlen der Straftaten im öffentlichen Raum lagen im Jahr 2023 etwas über dem langjährigen Mittelwert der letzten fünf Jahre (14.266 Fälle). Der Anstieg wird vor allem durch die Zunahmen bei den Ladendiebstählen und dem Erschleichen von Leistungen ausgelöst.

Es konnten 7.299 Tatverdächtige (+768) ermittelt werden. Hierbei kam es zu Anstiegen in allen Altersgruppen bis auf den Bereich der Kinder. Der Anteil der zur Tatzeit alkoholisierten Tatverdächtigen ging um 0,9 Prozent-Punkte auf 14,2 Prozent zurück. Insgesamt wurden 3.515 (+761) nichtdeutsche Tatverdächtige erfasst, was einen Anteil an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich von 48,2 Prozent (+6,0 Prozent-Punkte) ergibt, bei 1.345 (+447) handelt es sich hierbei um Asylbewerbende/Flüchtende. Der Anteil der Mehrfachtäter lag mit 48,1 Prozent (-2,4 Prozent-Punkte) weiter auf einem hohen Niveau.

EINFACHE DIEBSTAHLSDELIKTE

Nachdem im Jahr 2021 die Zahl der Diebstähle deutlich zurückgegangen war, stiegen die Zahlen wie im Jahr 2022 auch in 2023 an und erreichten ein höheres Niveau als vor der Corona-Pandemie. Insgesamt 7.683 Fälle (+837 Fälle, +12 Prozent) registrierte die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2023, 2019 wurden 7.109 Fälle angezeigt. Hierzu haben insbesondere die Ladendiebstähle (3.042 Fälle) beigetragen, die den höchsten Stand der vergangenen fünf Jahre erreichten.

SCHWERERE DIEBSTÄHLE

Im Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen bei den schweren Diebstählen um 15 Fälle auf insgesamt 3.354 an. Es kam jedoch zu einem Rückgang vor allem im Bereich des Besonders schweren Diebstahls von Fahrrad auf 817 Fällen (-157 Fälle). Auch die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2023 wieder zurückgegangen. 385 dieser Fälle registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2023. Dies sind 18 Prozent weniger (-69 Fälle) als im Vorjahr. Damit ist die Anzahl an Wohnungseinbrüchen auf den zweitniedrigsten Wert seit 2019 gesunken.

Aus polizeilicher Sicht ist jeder nicht stattgefundene oder durch polizeiliche Repressions-/Präventionsarbeit verhinderte Wohnungseinbruch von ganz besonderer Bedeutung. Wohnungseinbrüche sind regelmäßig mit dem Eindringen von Fremden in den intimsten Lebensbereich von Menschen verbunden. Neben den materiellen Schäden ist in sehr vielen Fällen ein erheblicher Verlust des Sicherheitsgefühls zu verzeichnen, die Opfer fühlen sich im wahrsten Sinne "in den eigenen vier Wänden nicht mehr wohl".

Die Polizei hat den Opfern von Wohnungseinbrüchen im Jahr 2023 konsequent Angebote zur sicherungstechnischen Beratung seitens erfahrener Beamtinnen und Beamter aus dem Bereich der polizeilichen Prävention gemacht. Diese Angebote wurden sowohl bei Tatvollendungen als auch bei Versuchen regelmäßig angenommen.

Neben dem Umstand, dass diese Beratungen kostenfrei erfolgen, ist es der Anspruch des Referats Prävention beim Polizeipräsidium Ulm, allen Bürgerinnen und Bürger - völlig unabhängig von erfolgten oder versuchten Wohnungseinbrüchen - ein Angebot zur sicherungstechnischen Beratung anbieten zu können. Hierbei werden von Lichtschächten des Kellers über Fenster bis hin zu Terrassentüren und Haustüren alle potentiellen Angriffspunkte von Wohnhäusern und Wohnungen in Bezug auf Optimierungen zum Einbruchsschutz analysiert und Lösungsvorschläge gemacht. In der Folge obliegt es den Eigentümern/Mietern, ob und in welchem Umfang sie "sicherungstechnisch aufrüsten".

VERMÖGENS- UND FÄLSCHUNGSDELIKTE

Obwohl die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte im vergangenen Jahr um 294 Fälle (+4,4 Prozent auf 6.978 Fälle) anstieg, gingen die Fallzahlen in der diesem Bereich zugehörigen Deliktsgruppe der Urkundenfälschungen um 29,5 Prozent (-215 auf 513 Fälle) nach unten. Weiterhin kam es zu einer Abnahme der Fallzahlen beim Waren/-Warenkreditbetrug um 48 auf 1.653 Fälle (-2,9 Prozent) sowie bei weiteren Betrugsarten um 61 auf 970 Fälle (-5,9 Prozent). Ein deutlicher Anstieg ist in der Deliktsgruppe Erschleichen von Leistungen im Jahr 2023 zu verzeichnen. Hierbei erhöhten sich die Zahlen im vergangenen Jahr um 557 auf 1.694 (+49 Prozent). Weiterhin kam es zu einem Anstieg bei Fällen der Unterschlagung (+91 auf 836 Fälle, +12,2 Prozent).

Zur richtigen Einordnung dieser Entwicklung ist aus polizeilicher Sicht festzustellen, dass die überproportionale Steigerung im Bereich der Erschleichung von Leistungen - die Rede ist hier überwiegend vom "Schwarzfahren" - mit 557 Fällen, den wesentlichsten Einfluss auf diese Deliktsgruppe hatte. Dabei gilt es aber auch zu beachten, dass damit immer noch 20 Prozent weniger dieser Taten registriert wurden als vor der Corona-Pandemie.

SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE

Bei den sonstigen Straftatbeständen sind die Fallzahlen auf den Tiefstwert im Fünfjahresvergleich (-605 Fälle) von nunmehr 7.482 gesunken. Eine leichte Steigerung der Fallzahlen erkennt die Polizei in diesem Bereich bei der Geldwäsche. 236 Fälle verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023, das sind 27 mehr als im Vorjahr (+13 Prozent). Im Fünfjahreszeitraum hat sich diese Zahl verdreifacht, 2019 waren noch 80 Fälle registriert worden. Dieser Anstieg liegt unter anderem in einer Änderung der Gesetzeslage zur Geldwäsche vor einigen Jahren, aber auch in einer zunehmenden Dynamisierung im Bereich des "Tatmittels Internet" begründet.

Es geht in den meisten Fällen nicht, wie oft vermutet, um dubiose Geschäftsleute mit Koffern voller Geld. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es um Betrüger, die die Leichtfertigkeit ihrer Opfer ausnutzen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Täter dem Opfer zunächst seine Liebe vorgaukelt und sich von seinem Opfer Geld geben lässt, um aus einer angeblich schwierigen Situation zu entkommen (Heiratsschwindler - Romance-Scamming). Hat das Opfer dann selbst kein Geld mehr, wird es gebeten, Geld von Dritten über sein Konto auf andere Konten zu überweisen. Auf diese Weise waschen die Täter Geld, das aus Straftaten stammt, während sich das Opfer selbst strafbar macht. Der hohe Anstieg im Fünfjahreszeitraum erklärt sich einerseits, wie in vielen anderen Deliktsbereichen auch, durch eine zunehmende Nutzung des Internets für die Begehung von Straftaten. Opferseitig gilt es zu berücksichtigen, dass sich viele Menschen in Folge der Corona-Pandemie vermehrt im Netz bewegt haben und weiterbewegen. Damit steigt das Risiko Opfer von dubiosen "Liebesbekundungen", aber auch von vermeintlichen Einkommensquellen zu werden. So suchen die Täter beispielsweise über Stellenanzeigen nach sogenannten Finanzagenten, die dann ihr Konto für Geldtransfers an Unbekannte zur Verfügung stellen sollen. Die Polizei rät hierbei: "Lassen sie die Finger von solchen Angeboten mit scheinbar einfach verdientem Geld". Das kann schnell zu einer Strafanzeige und zu Rückforderungen seitens der Opfer führen.

STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ulm gingen Fallzahlen deutlich von 3.751 Fälle um 455 Fälle auf 3.296 Fälle (-12,1 Prozent) zurück. Die Aufklärungsquote lag hier bei 90,4 Prozent (+5,9 Prozent-Punkte). Der starke Rückgang ist insbesondere bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie den drastischen Rückgang auch bei den Rauschgiftdelikten zurückzuführen.

Insgesamt wurden 2.737 Tatverdächtige (-80) ermittelt, zu einem leichten Anstieg kam es im Bereich der Altersgruppe der Kinder, ansonsten gab es in den anderen Altersgruppen Rückgänge. Der Anteil der Mehrfachtäter ist ebenfalls rückläufig (-3,7 Prozent-Punkte auf 52,4 Prozent). Insgesamt wurden 1.329 (+190) nichtdeutsche Tatverdächtige erfasst, deren Anteil an der Gesamtzahl lag bei 48,6 Prozent (+8,2 Prozent-Punkte), 820 (+224) der Tatverdächtigen waren hierbei Asylbewerbende/Flüchtende.

Wie angeführt ging die Zahl der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz um 337 Fälle von 444 Fällen im Jahr 2022 auf 107 Fälle im Jahr 2023 ( -75,9 Prozent) zurück. Dieser starke Rückgang bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ist insbesondere bedingt durch nicht mehr festgestellte Straftaten in Zusammenhang mit Verstößen bei sog. "Kerzenspaziergängen" der Gegner von behördlich angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen im Erfassungsjahr gegenüber 2022 zurückzuführen.

Im Jahr 2023 hat jedoch die weltpolitische Lage, die mit hohen Migrationsströmen einhergeht, wie schon im Jahr 2022 ihre Spuren in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Ulm hinterlassen. Die Zahl der festgestellten Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften wie das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Freizügigkeitsgesetz stiegen wiederum um fast die Hälfte (+46 Prozent, +231 Fälle) auf jetzt 734 Fälle. Das ist der höchste Stand der Fallzahlen innerhalb der letzten fünf Jahre. Bei den Fällen handelt sich dabei in erster Linie um illegale Einwanderung.

RAUSCHGIFTDELIKTE

Bei den allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wie etwa Besitz, Erwerb oder Anbau von Betäubungsmitteln war bei den Fallzahlen im Jahr 2023 ein Rückgang um 315 auf 1.468 Fälle (-18 Prozent) zu verzeichnen.Die Fallzahlen der Handels-/Schmuggeldelikte von Betäubungsmitteln gingen im Jahr 2023 im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls zurück. Mithin fielen sie auf den niedrigsten Stand im Fünfjahresvergleich auf insgesamt 169 Fälle (von 206 im Jahr 2022).

Im Jahr 2023 starben im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm insgesamt neun Menschen im Zusammenhang mit dem Konsum von Rauschgift. Acht davon waren männlich und eine weiblich. Fünf Personen kamen aus dem Landkreis Göppingen und vier Personen aus dem Landkreis Biberach. Nach einer Steigerung der registrierten Drogentoten im Jahr 2022 auf 15 pendelte sich diese Zahl wieder auf das Niveau der Vorjahre von etwa zehn Toten ein. Als Ursachen werden in vielen Fällen langjähriger Konsum von Heroin und der Mischkonsum mit Substitutionsmitteln beziehungsweise anderen Drogenarten gesehen. Besonderen Auffälligkeiten, wie beispielsweise ein überdurchschnittlich hoher Reinheitsgehalt von Rauschgiften, lagen nicht vor.

GEWALT GEGEN POLIZEIBEAMTE UND RETTUNGSKRÄFTEEine deutliche Steigerung ist bei Gewalttaten gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten festzustellen. 331 solcher Straftaten sind im vergangenen Jahr in der Kriminalstatistik aufgeführt. Das sind 22 oder 7,1 Prozent mehr als noch ein Jahr davor.

Dabei handelt es sich um Fälle des Widerstands oder tätlichen Angriffs (275 Fälle) sowie um 26 Fälle der Nötigung oder Bedrohungen und 26 Fälle von Körperverletzungen.

Auch die Zahl der Opfer unter den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erreichte mit 653 Beamtinnen und Beamten (+21 Opfer) einen neuen Spitzenwert seit 2019. Der Anteil der durch Angriffe verletzter Beamtinnen und Beamte nahm um 2,2 Prozent-Punkte auf 30,5 Prozent zu.

Eine leichte Reduzierung angezeigter Delikte von 16 auf 13 konnte bei Straftaten zum Nachteil von Rettungskräften festgestellt werden. Dabei handelte es sich um sechs Fälle von Widerstands oder tätlichen Angriffs sowie um vier Fälle der Nötigung oder Bedrohungen und zwei Fälle von Körperverletzungen.

Denkbare Erklärungsansätze für die hohe Zahl der Gewaltdelikte gegen Rettungskräfte und Polizeibediensteten sind die schwindende Akzeptanz gegenüber dem Staat und seiner Repräsentanten, eine herabgesetzte Schwelle zur Anwendung von Gewalt, irrationale Berechtigungsmuster zur Durchsetzung eigener Interessen ("ich darf hier stehen und schauen" / "gaffen") und eine zunehmende Herabwürdigung gemeinwohlbezogener Arbeit.

Die Polizei hat hier längst reagiert. So wurden die Ausbildungsinhalte im Bereich der Psychologie und des Einsatztrainings angepasst. Zudem sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit BodyCams ausgestattet, deren Einsatz zur Deeskalation beitragen können. Darüber hinaus wird jeder einzelne Fall analysiert, um Erkenntnisse zu schöpfen, wie man die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte noch besser schützen kann.

STRAFTATEN DURCH MESSERANGRIFFE

In der polizeilichen Kriminalstatistik sind für das Jahr 2023 insgesamt 220 Messerangriffe verzeichnet, 26 weniger als im Jahr zuvor (-11 Prozent). Dabei handelt es sich in erster Linie um Rohheitsdelikte wie Nötigung und Bedrohung (101 Fälle, -21 Fälle, -17 Prozent) und gefährliche Körperverletzungen mit 68 Fällen (-10 Fälle, -13 Prozent). Die Zahlen bei Raubdelikten mit 27 Fällen (+1 Fall, +4 Prozent) bleiben nahezu gleich. Insgesamt ging die Anzahl der Tatverdächtigen um -36 auf 204 Tatverdächtige zurück. Der Rückgang zog sich hierbei über alle Altersklassen. Insgesamt wurden 123 nichtdeutsche Tatverdächtige festgestellt (Anteil von 60,3 Prozent), hiervon waren 61 Tatverdächtige (Anteil von 29,9 Prozent) als Asylbewerber bzw. Flüchtlinge erfasst.

FÄLLE HÄUSLICHER GEWALT

Im Bereich "Häuslicher Gewalt" wurden 1.188 solcher Fälle im Jahr 2023 in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert (+101 Fälle, +9 Prozent) und erreichten damit den höchsten Stand der vergangenen fünf Jahre. Es handelt sich hierbei insbesondere um Rohheitsdelikte wie einfache Körperverletzungen (795 Fälle, +103 Fälle, +15 Prozent). Die Anzahl der gefährlichen Körperverletzungen hingegen ging auf ein Fünfjahrestief von 89 Fällen zurück (-35 Fälle, -28,2 Prozent). Sexualdelikte mit 21 Fällen (-1 Fall, -5 Prozent) und Beleidigungen mit 14 Fällen (-4 Fällen, -22 Prozent) gingen ebenfalls zurück. Die Polizei steht den Opfern häuslicher Gewalt zur Seite, berät sie und vermittelt Kontakte zu Hilfsorganisationen.

Neben dem Appell an die Opfer, jegliche "Grenzverletzungen" im engen sozialen Raum nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, bittet die Polizei insbesondere auch das persönliche Umfeld von Opfern - bereits bei Verdachtsfällen - um offene Ansprache der Geschädigten und das Angebot zur Unterstützung. Vielen Opfern gelingt es ohne Hilfe von außen nicht, die Gewaltspirale zu durchbrechen. Die "helfende Hand" ist vielfach ein erster Schritt um zum Teil jahrelang andauernde Martyrien zu beenden und den Einstieg in ein gewaltfreies Leben zu erreichen.

STRAFTATEN ZUM NACHTEIL ÄLTERER MENSCHEN- UND DURCH BETRUG ÜBER MESSENGER-DIENSTEDie Fallzahlen bei Straftaten zum Nachteil älterer Menschen (angeblicher Polizeibeamter/Enkeltrick/Schockanruf) sind im Jahr 2023 um nahezu die Hälfte von 70 auf nunmehr 36 Fälle gesunken. Allerdings ist nach wie vor größte Vorsicht geboten. Denn etwa dreiviertel der Taten führten zu einer Vollendung. Bei Nachrichten mit unbekannter Nummer ist daher immer größte Vorsicht geboten. Sofern Familienmitglieder lediglich über einen Messenger-Dienst eine neue Erreichbarkeit bekanntgeben, ist aus polizeilicher Sicht immer eine alternative Überprüfung der Korrektheit angezeigt.

Falsche Polizeibeamte, Schock-Anrufer oder angebliche Verwandte nehmen telefonisch oder über einen Messenger Kontakt mit den Senioren auf. Gekonnt gelingt es den Tätern, den Angerufenen meist hohe Geldbeträge zu entlocken. In 26 Fällen ist den Unbekannten dies in 2023 gelungen, wobei 1,05 Millionen Euro unredlich den Besitzer wechselten. Dabei gingen die Täter so geschickt vor, dass die Opfer sich darauf einließen, obwohl sie teilweise schon von dieser Masche gehört hatten. Das Polizeipräsidium Ulm ist seit Jahren sehr aktiv, um zur Verhinderung solcher Straftaten Aufklärungsarbeit zu leisten. So haben die Beschäftigten der polizeilichen Prävention im Jahr 2023 in sieben Veranstaltungen über hundert Beschäftigte von Geldinstituten geschult und sensibilisiert. Denn diese können oft die Opfer noch davon abhalten, Geld und Wertsachen zu übergeben. 6554 Senioren wurden in 164 Veranstaltungen über die aktuell gängigen Betrugsmaschen informiert.

Mit dem Informationsfahrzeug des Landeskriminalamts haben die Sicherungstechnischen Beraterinnen und Berater des Polizeipräsidiums Ulm im Rahmen ihrer Angebote in allen vier Landkreisen sowie dem Stadtkreis Ulm mehr als 450 Beratungsgespräche mit Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Einbruchschutz und Betrugsprävention durchgeführt. Daneben werden unzählige weitere Beratungen mit Indoor-Info-Ständen auf Baumessen durchgeführt. In vielen Taxis weisen Aufkleber, ebenfalls initiiert durch die Polizei, auf die Gefahren durch solche Betrüger hin. Die Beschäftigten der Polizei sind mit ihren Tipps zudem in diversen Medien präsent, informieren Pflegedienste, Eltern in Elternabenden und Interessenten im Rahmen der Beratung zum Einbruchschutz. Derzeit wird an alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ulm ein Präventionsflyer zum Thema "Betrug an älteren Menschen" zur Weitergabe an deren Großeltern verteilt, verbundenen mit einem Gewinnspiel.

CYBERKRIMINALITÄT

Cyber-Kriminalität, insbesondere Angriffe mit so genannter Ransomware, bleibt eine der größten Gefahren für Wirtschaftsunternehmen und Behörden, auch im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm. Die meist hochprofessionell agierenden Täter haben es dabei auf Unternehmen jeder Größe abgesehen - vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Global Player. Sie verschaffen sich Zugang zum Firmennetz, kopieren sensible Daten und richten großen Schaden an, indem sie Daten verschlüsseln und Datensicherungen löschen. Gegen Lösegeld bieten die Täter an, die Daten wiederherzustellen. Wenn auch ein vollständiger Schutz vor einem Cyber-Angriff nahezu unmöglich ist, so bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) doch einen umfangreichen "Maßnahmenkatalog Ransomware" mit sinnvollen Tipps zur Vorbeugung (www.bsi.bund.de). Die Polizei empfiehlt dringend, die Netzwerkinfrastruktur zu härten, um damit das Risiko einer Infektion und deren Ausbreitung im eigenen Netz zu reduzieren. Weiter rät die Polizei, dass die Beschäftigten regelmäßig für Infektionsmöglichkeiten sensibilisiert und Ihnen konkrete Verhaltensregeln an die Hand gegeben werden. (Mehr Tipps unter www.polizei-beratung.de.)

ENTWICKLUNG DER TATVERDÄCHTIGEN UND OPFER IM POLIZEIPRÄSIDIUM ULMInsgesamt ermittelte die Polizei 17.995 Tatverdächtige, davon 13.801 Erwachsene (über 21 Jahre), 884 Kinder (bis 14 Jahre), 1.877 Jugendliche (über 14 bis 18 Jahre) und 1.433 Heranwachsende (über 18 bis 21 Jahre).

Der Anteil der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen lag 2023 bei 44,5 Prozent (+4,9 Prozentpunkte) und damit deutlich über dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre von 37,5 Prozent. Um 1.267 auf 8.000 stieg der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger, was dem höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre entspricht.

Bereinigt um die Fälle ausländerrechtlicher Vorschriften, die nur durch Nichtdeutsche begangen werden können, liegt der Anteil noch immer bei 42,9 Prozent. Der Anteil der Asylbewerber und Flüchtlinge an der Gesamtzahl aller erfassten Tatverdächtigen liegt bei 13,9 Prozent. Verglichen mit dem Bevölkerungsanteil Nichtdeutscher im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm von 15,9 Prozent ist damit die Bevölkerungsgruppe Nichtdeutscher als Tatverdächtige deutlich überrepräsentiert.

Das betrifft alle Altersgruppen (Kinder: 31,1 Prozent, Jugendliche: 30,2 Prozent, Heranwachsende: 32,0 Prozent, Erwachsene: 42,3 Prozent) und nahezu alle Deliktsbereiche: Straftaten gegen das Leben (43,2 Prozent), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (29,7 Prozent), Rohheitsdelikte (40,8 Prozent), Diebstähle (45,1 Prozent), Vermögens- und Fälschungsdelikte (45,9 Prozent), Rauschgiftdelikte (28,5 Prozent).

Die Zahl der registrierten Opfer blieb im Jahr 2023 in etwa auf dem Vorjahreswert (+86 auf 8.254 Opfer). Rückläufig war im Detail die Zahl der Opfer von Sexualdelikten (-54 auf 553 Opfer), bei Rohheitsdelikten blieb die Zahl auf einem hohen Niveau (+100 Opfer auf 7.065 Opfer).

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Sven Vrancken, Tel. 0731 188-1111

Diese Meldung wurde am 18.04.2024, 04:12 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Neu-Ulm

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Neu-Ulm im Jahr 2022 insgesamt 275 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 20% davon blieben versuchte Straftaten. In 1 Fall wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 3 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 84%. Von insgesamt 265 Tatverdächtigen konnten 228 Männer und 37 Frauen identifiziert werden. 46% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2199
21 bis 2526
25 bis 3028
30 bis 4053
40 bis 5030
50 bis 6016
über 6013

Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 284 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Neu-Ulm, die Aufklärungsquote lag bei 90%.

Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.

Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zu Rauschgiftdelikten im Kreis Neu-Ulm

Im Kreis Neu-Ulm wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) vom Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2022 insgesamt 544 Rauschgiftdelikte erfasst. In 3% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Die Aufklärungsquote lag bei 95%. Unter den insgesamt 506 Tatverdächtigen befanden sich 440 Männer und 66 Frauen. 32% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21160
21 bis 2595
25 bis 3067
30 bis 40115
40 bis 5057
50 bis 6011
über 601

2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik im Kreis Neu-Ulm insgesamt 556 Rauschgiftdelikte, die Aufklärungsrate lag bei 92%.

Kriminalstatistik zu Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen im Kreis Neu-Ulm

2022 wurden durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Neu-Ulm 1 Straftaten der Kategorie Raubüberfälle in Wohnungen verzeichnet. Die Aufklärungsquote lag hier bei 100%. In 0% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Unter den insgesamt 1 Tatverdächtigen befanden sich 1 Mann und 0 Frauen. 100% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 210
21 bis 251
25 bis 300
30 bis 400
40 bis 500
50 bis 600
über 600

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1 erfasste Fälle von Raubüberfällen im Kreis Neu-Ulm bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Mord und Totschlag im Kreis Neu-Ulm

Im Jahr 2022 registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kreis Neu-Ulm 5 Straftaten aus dem Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. In 100% der Fälle blieb es bei versuchter Tötung. In 1 Fall wurde geschossen. Die Aufklärungsrate lag 2022 bei 100%. Unter den insgesamt 5 Tatverdächtigen befanden sich 5 Männer und 0 Frauen. 60% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 211
21 bis 250
25 bis 301
30 bis 400
40 bis 500
50 bis 602
über 601

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 0 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im Kreis Neu-Ulm bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Neu-Ulm

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Neu-Ulm 99 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 2% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 68%. Unter den insgesamt 69 Tatverdächtigen befanden sich 56 Männer und 13 Frauen. 55% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 219
21 bis 254
25 bis 303
30 bis 4020
40 bis 5014
50 bis 6015
über 604

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 63 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Neu-Ulm bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 67%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im Kreis Neu-Ulm

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Kreis Neu-Ulm insgesamt 23 Straftaten im Zusammenhang mit Vergewaltigung und sexueller Nötigung. In 9% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 83%. Unter den insgesamt 19 Tatverdächtigen befanden sich 0 Frauen und 19 Männer, 53% der Personen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 214
21 bis 253
25 bis 302
30 bis 405
40 bis 502
50 bis 602
über 601

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 28 erfasste Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Kreis Neu-Ulm bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 89%.

Kriminalstatistik zu unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Kreis Neu-Ulm

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Kreis Neu-Ulm insgesamt 119 Straftaten der Kategorie unerlaubte Einreise und erlaubter Aufenthalt. In 0% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 100%. Unter den insgesamt 118 Tatverdächtigen befanden sich 22 Frauen und 96 Männer.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2113
21 bis 2518
25 bis 3024
30 bis 4037
40 bis 5018
50 bis 607
über 601

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 127 erfasste Fälle unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt im Kreis Neu-Ulm bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 100%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Wie Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung strafrechtlich unterschieden werden, lesen Sie in diesem Artikel. Wir haben für Sie außerdem zusammengefasst, wo Sie Beratungsangebote und Hilfe nach sexuellen Übergriffen finden.

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