Bei Essen werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie S 3. gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das teilte der VRR mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 07.05.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie S 3. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das hat der VRR mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Essen im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie S 3 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 07.05.2024 | 12.30 Uhr |
Ende: | 07.05.2024, | 05.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 07.05.2024 | 12.32 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie S 3 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie S 3 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Essen Hbf (14:06) - Hattingen (Ruhr) Mitte (14:26), Teilausfall Oberhausen Hbf (15:48) - Hattingen (Ruhr) Mitte (16:26) Hattingen (Ruhr) Mitte (14:33) - Oberhausen Hbf (15:13) Hattingen (Ruhr) Mitte (16:33) - Essen Hbf (16:55), Teilausfall Bitte nutzen Sie eine früher oder später verkehrende Fahrt. Als alternative Fahrmöglichkeit zw. Essen Hbf und Oberhausen Hbf nutzen Sie bitte die Züge der Linie RE 49 (Mo.-Fr.). Zwischen Mülheim (Ruhr) Hbf und Essen Steele können Sie die Züge der Linien S 1 und RB 33 nutzen. Reisende von/nach Hattingen (Ruhr) Mitte nutzen bitte den Folgetakt."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de