Im VRR werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 59. gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Im VRR kommt es am 07.05.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie RB 59. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie RB 59 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 07.05.2024 | 01.16 Uhr |
Ende: | 07.05.2024, | 08.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 07.05.2024 | 04.40 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RB 59 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR
Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie RB 59 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RB 59 Unna (18:33) - Soest (18:55) RB 59 Unna (19:33) - Soest (19:55) RB 59 Soest (18:06) - Unna (18:28) RB 59 Soest (19:06) - Unna (19:28) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie einen der Folgetakte."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de