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Infos zum Bahnverkehr im VRR aktuell: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Langenfeld (Rheinl) haben den Gleisbereich verlassen

Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das Betreten der Bahnanlagen sorgt nicht nur für Ärger bei den Fahrgästen, sondern gefährt auch das eigene Leben. Dennoch muss der Bahnverkehr deshalb immer wieder unterbrochen oder gebremst werden, so auch aktuell wieder. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Langenfeld (Rheinl) haben den Gleisbereich verlassen.

TypDatumUhrzeit
Beginn:03.05.202403.17 Uhr
Ende:03.05.2024,07.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:03.05.202405.44 Uhr

Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Langenfeld (Rheinl) haben den Gleisbereich verlassen: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"Die unbefugten Personen auf der Strecke im Raum Langenfeld (Rheinl) haben den Gleisbereich verlassen. In Kürze fahren die Züge wieder auf der geplanten Strecke mit allen geplanten Halten. In der Folge kann es noch zu teilweise hohen Verspätungen und gegebenenfalls zu Teilausfällen kommen. Bitte prüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

Was gehört zum VRR-Gebiet?

Fast das gesamte Ruhrgebiet ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, daneben auch Düsseldorf sowie die Orte und Landkreise des Niederrhein sowie das Bergische Land.
Daneben sind neben Düsseldorf zahlreiche Großstädte wie Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen zum VRR. Weil auch Wuppertal Teil des Verkehrsverbundes ist, darf mit dem VRR-Ticket auch die legendäre Schwebebahn benutzt werden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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