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Zugausfall in NRW aktuell: Zugausfall auf dem kompletten Streckenlauf aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Der Arbeitskräftemangel macht auch vor den Bahnbetrieben in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wegen Personalmangel ist der Zugverkehr bei Bielefeld eingeschränkt. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Personalmangel sorgt im VRR immer wieder für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell bei Bielefeld. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Zugausfall in NRW im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Zugausfall auf dem kompletten Streckenlauf aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:27.04.202410.48 Uhr
Ende:27.04.2024,11.50 Uhr
Letzte Aktualisierung:27.04.202404.43 Uhr

Zugausfall auf dem kompletten Streckenlauf aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls fällt der Zug der Linie RB 71 (Abfahrt in Bielefeld Hbf um 22:48 Uhr, Ankunft in Rahden um 23:50 Uhr leider auf dem kompletten Streckenabschnitt aus. Zwischen Bünde (Westf) und Bielefeld Hbf nutzen Sie bitte die Züge der Linie RB 61. Um das Ziel Rahden zu erreichen nutzen Sie bitte eine früher oder später verkehrende Fahrt der RB 71."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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