Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das teilte der VRR mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das Betreten der Bahnanlagen sorgt nicht nur für Ärger bei den Fahrgästen, sondern gefährt auch das eigene Leben. Trotzdem muss der Bahnverkehr deshalb immer wieder unterbrochen oder gebremst werden, so auch aktuell wieder. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Unbefugte Personen auf der Strecke zwischen Rheydt Hbf und Hückelhoven-Baal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 27.04.2024 | 04.51 Uhr |
Ende: | 27.04.2024, | 06.51 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 27.04.2024 | 04.54 Uhr |
Unbefugte Personen auf der Strecke zwischen Rheydt Hbf und Hückelhoven-Baal: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Unbefugte Personen auf der Strecke beeinträchtigen den Bahnverkehr zwischen Rheydt Hbf und Hückelhoven-Baal. Der Streckenabschnitt ist zur Zeit gesperrt. Die Züge halten am nächsten Bahnhof und warten zunächst. In der Folge kommt es zu Verspätungen und wahrscheinlich zu Teilausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor Abfahrt des Zuges. Genaue Informationen zur Dauer der Sperrung liegen leider noch nicht vor."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de