König Haralds letzter Wille: Wirbel um Haralds Millionen-Erbe – geht Marius Borg Høiby etwa leer aus?

Marius Borg Høiby könnte auf einen Anteil an König Haralds Millionen-Erbe hoffen. Doch trotz seiner engen Verbindung zur Königsfamilie droht Mette-Marits Sohn leer auszugehen. Hat er trotzdem eine Chance auf das royale Vermögen?

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Hunderte Millionen Kronen im Spiel: Bekommt Marius Borg Høiby etwas von König Haralds Erbe ab? (Foto) Suche
Hunderte Millionen Kronen im Spiel: Bekommt Marius Borg Høiby etwas von König Haralds Erbe ab? Bild: picture alliance/dpa/NTB SCANPIX/EPA | Vegard Wivestad Grott
  • König Harald soll mehrere hundert Millionen Kronen hinterlassen haben
  • Königin Sonja, König Haakon und Prinzessin Märtha Louise kommen als gesetzliche Erben infrage
  • Marius Borg Høiby ist nicht mit Harald blutsverwandt – könnte aber trotzdem bedacht worden sein

König Harald V. hinterließ möglicherweise ein Millionenvermögen – doch wer davon profitiert, ist bislang ein gut gehütetes Geheimnis. Besonders spannend ist die Frage, ob auch Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby etwas vom royalen Nachlass abbekommt. Seine Chancen stehen allerdings nicht besonders gut.

König Harald hinterlässt offenbar Millionen-Vermögen

Nach dem Tod von König Harald V. am 28. August 2026 steht die norwegische Königsfamilie vor einer möglicherweise millionenschweren Erbschaft. Während sein Sohn Haakon VIII. den Thron übernahm, ist die Verteilung des privaten Vermögens des verstorbenen Monarchen bislang ungeklärt.

Wie die norwegische Zeitschrift "Se og Hør" berichtet, könnte Haralds Nachlass mehrere hundert Millionen Kronen umfassen. Neben persönlichen Besitztümern und Immobilien soll der König auch über beträchtliche Geld- und Kapitalanlagen verfügt haben. Offizielle Angaben zur Höhe des Vermögens oder zu einem möglichen Testament gibt es bislang nicht.

Wer bekommt nach norwegischem Erbrecht wie viel?

Sollte Harald kein Testament hinterlassen haben, wäre die gesetzliche Erbfolge maßgeblich. Demnach stünde seiner Witwe Königin Sonja (89) grundsätzlich ein Viertel des Nachlasses zu. Die übrigen 75 Prozent würden zu gleichen Teilen an die beiden Kinder gehen: König Haakon VIII. (53) und Prinzessin Märtha Louise (55) könnten jeweils 37,5 Prozent erhalten.

Allerdings könnte ein Testament die Verteilung verändern. Auch Schenkungen, die Harald bereits zu Lebzeiten vorgenommen hat, könnten bei der Nachlassregelung eine Rolle spielen. Ob der König entsprechende Verfügungen getroffen hat, ist nicht bekannt.

Marius Borg Høiby: Geht der Bonus-Enkel leer aus?

Neben Sonja, Haakon und Märtha Louise rücken auch die fünf Enkelkinder des verstorbenen Monarchen in den Fokus. Kronprinzessin Ingrid Alexandra (22), Prinz Sverre Magnus (20) sowie Maud Angelica (23), Leah Isadora (21) und Emma Tallulah Behn (18) könnten allerdings nur dann unmittelbar gesetzlich erben, wenn ihr jeweiliger Elternteil bereits vor Harald gestorben wäre. Durch ein Testament oder Schenkungen hätte der König sie dennoch bedenken können.

Besonders interessant ist die Situation von Marius Borg Høiby (29). Der Sohn von Königin Mette-Marit aus einer früheren Beziehung wuchs zwar im Umfeld der Königsfamilie auf, ist mit Harald jedoch nicht blutsverwandt. Ein gesetzlicher Erbanspruch steht ihm deshalb nicht zu. Ein Testament hätte ihm allerdings trotzdem einen Anteil am Vermögen sichern können.

Ob Harald seinen Bonus-Enkel tatsächlich berücksichtigt hat, bleibt vorerst offen.

König Olavs Erbe: Damals musste sogar das Los entscheiden

Dass die Verteilung royaler Vermögen für Diskussionen sorgen kann, zeigte sich bereits 1991 nach dem Tod von König Olav V. Seine drei Kinder teilten damals ein auf 110 bis 130 Millionen Kronen geschätztes Vermögen untereinander auf. Bei der Verteilung der Kunstsammlung musste sogar das Los entscheiden.

Auch Haralds Immobilienbesitz wirft Fragen auf. Wie "Bunte" berichtet, sollen die Anwesen Kongsseteren und Prinsehytta bereits auf eine bislang nicht näher benannte Person übertragen worden sein. Welche Vereinbarungen dahinterstecken, ist unklar. Damit bleibt auch die Frage offen, welche Vermögenswerte überhaupt noch zum Nachlass des verstorbenen Königs gehören.

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