Marius Borg Høiby: Streit um Zeugen eskaliert – Sohn von Mette-Marit erneut vor Gericht
Noch vor dem ersten Verhandlungstag eskaliert der Streit um das Berufungsverfahren gegen Marius Borg Høiby: Seine Anwälte fordern mindestens 18 Zeugen, doch der Staatsanwalt will mit einer brandneuen Gesetzesregelung dagegenhalten.
Erstellt von Ines Fedder - Uhr
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- Marius Borg Høibys Anwälte bestehen auf einer umfassenden Beweisaufnahme
- Staatsanwaltschaft will erneute Aussagen vor Gericht möglichst vermeiden
- Høiby muss sich ab dem 9. Februar 2027 erneut vor Gericht verantworten
- Verteidigung hofft auf einen Freispruch – doch Høiby könnte auch eine höhere Strafe drohen
Noch bevor das Berufungsverfahren gegen Marius Borg Høiby (29) begonnen hat, liefern sich seine Anwälte und die Staatsanwaltschaft einen heftigen Konflikt über den Ablauf des Prozesses. Im Zentrum steht die Frage, wie viele Zeugen vor Gericht gehört werden sollen.
Wie die norwegische Zeitung "VG" laut "Bunte" berichtete, drängt Staatsanwalt Sturla Henriksbø darauf, die Anzahl der Zeugenvernehmungen deutlich zu verringern. Er beruft sich dabei auf eine neue gesetzliche Regelung, die Opfern und Betroffenen wiederholte Belastungen ersparen soll. Die Verteidigung des ältesten Sohnes von Kronprinzessin Mette-Marit (53) hält dagegen und besteht auf einer vollständigen Beweisaufnahme.
Ab dem 9. Februar 2027 muss sich Høiby vor dem Berufungsgericht Borgarting in Oslo verantworten. Das Amtsgericht hatte ihn im Juni 2026 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Während die Verteidigung sogar auf einen Freispruch hofft, könnte Marius im Berufungsprozess nun sogar noch eine höhere Strafe drohen.
Marius Borg Høiby erneut vor Gericht: Verteidigung kündigt mindestens 18 Zeugen an
Die neuen Anwälte von Marius Borg Høiby, Alexander Greaker und Daniel Storrvik, setzen auf eine breite Beweisaufnahme. Sie haben bereits 18 Personen als Zeugen benannt – 14 davon sagten schon im erstinstanzlichen Verfahren aus, vier sollen erstmals gehört werden. Damit ist die Liste nach Angaben der Verteidiger aber noch nicht abgeschlossen: "Wir stehen noch ganz am Anfang der Verfahrensvorbereitung, und es werden sicherlich weitere Zeugen und Beweise hinzukommen, je tiefer wir in den Fall einsteigen", erklärten sie gegenüber "VG".
Greaker und Storrvik stellen klar, dass sie sich bei der Auswahl ihrer Zeugen nicht von der Anklagebehörde reinreden lassen. Kein relevanter Zeuge solle nur deshalb wegfallen, weil das Verfahren dadurch kürzer ausfiele. Auch Høiby selbst werde erneut vor Gericht aussagen: "Høiby wird auf jeden Fall erneut aussagen", betonten seine Anwälte.
Neuer Prozess für den Sohn von Mette-Marit: Staatsanwalt setzt auf neue Gesetzesreform
Ankläger Sturla Henriksbø sieht hingegen keinen Grund, die gesamte Beweisaufnahme aus dem ersten Prozess zu wiederholen. Nach seiner Einschätzung lässt sich das Verfahren straffen, ohne dass die Entscheidungsgrundlage für das Gericht darunter leidet. Dabei stützt er sich auf eine Anfang 2026 in Norwegen eingeführte Gesetzesänderung.
Die neue Regelung erlaubt es Berufungsgerichten, Ton- und Videoaufzeichnungen aus der ersten Instanz anstelle erneuter persönlicher Vernehmungen heranzuziehen. Bislang war es in Norwegen üblich, dass Zeugen in der Berufung noch einmal persönlich vor Gericht erschienen. Ob die Aufnahmen eine neue Aussage ganz oder nur teilweise ersetzen, entscheidet das jeweilige Gericht im Einzelfall.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft würde ein schlankeres Verfahren vor allem Opfer und andere Betroffene entlasten, die nicht erneut persönlich aussagen müssten. Welche Zeugen Henriksbø konkret vorladen will, steht allerdings noch nicht fest.
Verteidigung zweifelt am Nutzen der Aufzeichnungen
Greaker und Storrvik lehnen den Rückgriff auf die neue Regelung entschieden ab. Sie verweisen darauf, dass das Gesetz erst nach dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens gegen Høiby verabschiedet wurde. Zudem sei es für eine faire Verteidigung unverzichtbar, die Glaubwürdigkeit der Zeugen durch persönliche Befragung einschätzen zu können.
Die Anwälte wollen an zahlreiche bereits gehörte Zeugen zusätzliche Fragen richten und darüber hinaus neue Personen vernehmen lassen. Nur so lasse sich eine gründliche Überprüfung des Falles gewährleisten.
Auch den vermeintlichen Zeitvorteil der Staatsanwaltschaft stellen die Verteidiger infrage. Das Abspielen der Aufnahmen aus dem ersten Prozess und anschließende Nachfragen an die Zeugen könnten das Verfahren in der Praxis sogar in die Länge ziehen, statt es zu beschleunigen.
16 Verhandlungstage vor dem Berufungsgericht Borgarting
Das Berufungsverfahren ist vom 9. Februar bis zum 5. März 2027 angesetzt und soll an 16 Tagen verhandelt werden. Zum Vergleich: Der erste Prozess Anfang 2026 erstreckte sich über 28 Verhandlungstage. Zuständig ist das Berufungsgericht Borgarting in Oslo.
Den Vorsitz führt Richter Frode Elgesem, an seiner Seite sitzt Richterin Elisabeth Wittemann. Ergänzt wird das Gremium durch fünf Laienrichter, deren Identität bislang nicht öffentlich bekannt ist.
Vier Jahre Haft für Marius Borg Høiby
Høiby hatte gegen das Urteil des Osloer Amtsgerichts vom 15. Juni 2026 Berufung eingelegt. Die erstinstanzliche Verurteilung zu vier Jahren Haft bezog sich auf mehrere schwere Anklagepunkte. In der Berufung geht es konkret um zwei Vergewaltigungsvorwürfe sowie um Misshandlung in einer engen Beziehung zum Nachteil seiner Ex-Freundin Nora Haukland (29).
Greaker und Storrvik übernahmen die Verteidigung vom Sohn von Mette-Marit, die derzeit mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, im September 2026 und lösten damit das bisherige Anwaltsteam ab.
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