Sachsen-Anhalt: Neue Zweifel am AfD-Wahlsieg – Juristin bringt Anfechtung ins Spiel
Die AfD gewann die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt deutlich. Nun stellt eine Verfassungsrechtlerin die Finanzierung des Wahlkampfs infrage und hält eine Wahlanfechtung wegen möglicher Verstöße für denkbar.
Erstellt von Mia Lada-Klein - Uhr
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- Die AfD wurde mit 43,8 Prozent stärkste Kraft
- Im Mittelpunkt stehen umstrittene Bürgerdialoge der AfD-Landtagsfraktion
- Eine mögliche Wahlanfechtung könnte die Gültigkeit der Wahl betreffen
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Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte juristisch noch einmal zum Thema werden. Die Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger sieht laut "t-online" mögliche Verstöße bei der Finanzierung des AfD-Wahlkampfs. Sie hält eine Wahlanfechtung deshalb grundsätzlich für denkbar. Eine Wiederholung der Wahl ist damit allerdings keineswegs beschlossen.
AfD holte 43,8 Prozent
Bei der Wahl am 6. September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Im neuen Landtag verfügt die AfD über 39 Sitze. Gemeinsam erreichen CDU, SPD, Grüne und Linke ebenfalls 39 Mandate. Das BSW stellt fünf Abgeordnete. Für eine absolute Mehrheit sind 42 Sitze erforderlich. Nun richtet sich der Blick auf die Finanzierung des zurückliegenden Wahlkampfs. Im Mittelpunkt stehen Veranstaltungen der AfD-Landtagsfraktion, die unter dem Namen Bürgerdialoge stattfanden.
Juristin sieht mögliche verdeckte Parteienfinanzierung
Schönberger, Professorin für Verfassungsrecht und Parteienrecht an der Freien Universität Berlin, hält die Finanzierung dieser Veranstaltungen für rechtlich problematisch. Nach ihrer Darstellung dürfen Fraktionen Parteien nicht mit entsprechenden Zuwendungen unterstützen. Auch Werbung zugunsten einer Partei kann unter bestimmten Umständen als Spende gelten. Gegenüber dem "Spiegel" sagte Schönberger: "Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert." Ihre Einschätzung fällt deutlich aus: "Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann."
Damit steht allerdings noch nicht fest, dass die Wahl tatsächlich für ungültig erklärt oder wiederholt werden muss.
Entscheidend könnte die Wirkung auf das Wahlergebnis sein
Bei früheren Verfahren spielte neben einem möglichen Verstoß auch die Frage eine Rolle, ob dieser das Wahlergebnis beeinflusst haben könnte. Genau hier sieht Schönberger im Fall Sachsen-Anhalt einen möglichen Unterschied. Die große Zahl der Veranstaltungen und deren zeitlicher Umfang könnten aus ihrer Sicht bei der rechtlichen Bewertung relevant sein. "Könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen", sagte sie dem "Spiegel".
Ob tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt und welche Folgen dieser hätte, müssten jedoch die zuständigen Stellen und gegebenenfalls Gerichte klären.
AfD bereitet sich auf Regierungsbildung vor
Unabhängig von der juristischen Debatte laufen in Sachsen-Anhalt bereits die Vorbereitungen für die Bildung einer neuen Landesregierung. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund strebt das Amt des Ministerpräsidenten an. Die Sitzverteilung führt dabei zu einer besonderen Situation. AfD und die zusammengefassten Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken kommen jeweils auf 39 Sitze. Das BSW verfügt über fünf Mandate und könnte bei wichtigen Entscheidungen eine Rolle spielen.
Eine mögliche Wahlanfechtung würde daher in eine politisch besonders wichtige Phase fallen. Ob aus den Vorwürfen zur Wahlkampffinanzierung tatsächlich ein Verfahren mit Folgen für die Landtagswahl entsteht, ist derzeit offen.
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mlk/news.de
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