Pflegereform beschlossen: Kinderlose zahlen mehr – Folgen für Pflegebedürftige, Beschäftigte und Familien

Die Bundesregierung hat die Pflegereform auf den Weg gebracht. Auf Versicherte kommen mehrere Änderungen zu: Kinderlose zahlen mehr, Gutverdiener werden stärker belastet und auch bei der Mitversicherung von Ehepartnern gibt es Neuerungen.

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Pflegereform beschlossen: Kinderlose und Gutverdiener zahlen mehr Bild: picture alliance/dpa | Michael Brandt
  • Kinderlose müssen künftig einen höheren Pflegebeitrag zahlen
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener steigt
  • Für bestimmte mitversicherte Ehepartner soll ab 2028 ein Zusatzbeitrag gelten

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Nach langen Verhandlungen haben Union und SPD den Streit um die Pflegereform beigelegt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann am 30. September beschlossen. Nun muss das parlamentarische Verfahren beginnen. Ziel des Pakets ist es, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und die Beiträge zunächst bei 3,6 Prozent zu halten. Gleichzeitig kommen auf bestimmte Versicherte zusätzliche Belastungen zu.

Kinderlose müssen künftig mehr zahlen

Eine zentrale Änderung betrifft "Bild" zufolge Menschen ohne Kinder. Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Der zusätzliche Beitrag wird allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen. Auch für Gutverdiener wird die Reform spürbar. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 angehoben werden. Dadurch werden höhere Einkommen stärker zur Finanzierung der Pflege herangezogen.

Ehepartner verlieren teilweise die kostenlose Mitversicherung

Eine weitere Änderung betrifft bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner. Ab 2028 soll für sie ein zusätzlicher Beitrag von 0,52 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des versicherten Partners anfallen. Es sind allerdings Ausnahmen vorgesehen. Unter anderem bleiben bestimmte Eltern mit kleinen Kindern, pflegende Angehörige, Rentner sowie Menschen mit voller Erwerbsminderung von dem Zuschlag ausgenommen.

Pflegende Angehörige sollen nicht bei der Rente verlieren

Beim ursprünglichen Reformplan hatte vor allem die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige für Streit gesorgt. Gesundheitsminister Linnemann hatte bereits zuvor deutlich gemacht: "Ich möchte nicht, dass ein Gesetz durch den Bundestag geht, das Rentenkürzungen bei den pflegenden Angehörigen vorsieht." Die Bundesregierung will die soziale Absicherung pflegender Angehöriger damit weiterhin berücksichtigen. Die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige zu Hause versorgen.

Neue Unterstützung für pflegende Angehörige

Neben den finanziellen Maßnahmen sieht die Reform eine intensivere Pflegebegleitung vor. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig stärker bei der Organisation der Versorgung unterstützt werden. Das Angebot soll insbesondere beim Beginn einer Pflegebedürftigkeit helfen. Auch bei der Finanzierung der Pflegeheime gibt es Veränderungen. Die Leistungsbeträge sollen ab 2028 regelmäßig an die Entwicklung der Preise angepasst werden. Eine vollständige Begrenzung der Eigenanteile ist dagegen nicht vorgesehen.

SPD hatte lange gegen das Paket protestiert

Die Einigung war bis zuletzt umstritten. Die SPD hatte insbesondere davor gewarnt, die Reform auf Einsparungen zulasten der Versicherten zu reduzieren. Fraktionschef Matthias Miersch hatte erklärt: "Ein reines Kürzungspaket wird die SPD Fraktion so nicht mittragen."
Linnemann verteidigte dagegen den Reformbedarf und verwies auf die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung. Für die langfristige Zukunft des Systems soll zusätzlich eine Kommission Vorschläge erarbeiten. Der Minister betont, dass das nun beschlossene Gesetz vor allem die Finanzierung kurzfristig absichern soll.

Was jetzt noch passiert

Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Reform noch nicht endgültig geltendes Recht. Der Entwurf muss nun durch Bundestag und Bundesrat. Die wichtigsten Änderungen sollen größtenteils ab 2027 greifen, während die neue Regelung für mitversicherte Ehepartner erst 2028 starten soll.

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