Union und SPD: Abschlagsfreie Rente wackelt – Koalition sucht verzweifelt nach einem Ausweg

Bei der Rente mit 63 zeichnet sich ein Streit zwischen Union und SPD ab. Im Gespräch sind längere Versicherungszeiten und neue Regeln für besonders belastende Berufe. Eine Einigung steht noch aus.

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Koalition sucht Ausweg beim Streit um die Rente Bild: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
  • Union und SPD suchen nach einem Kompromiss bei der abschlagsfreien Rente
  • Im Gespräch sind 46 oder 47 Versicherungsjahre sowie Ausnahmen für Härtefälle
  • Die Regierungskommission empfiehlt eine grundlegende Reform bis Ende 2026

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In der Bundesregierung zeichnet sich Bewegung im Streit um die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ab. Union und SPD prüfen offenbar mehrere Modelle, mit denen die umstrittene Regelung nicht vollständig abgeschafft werden müsste. Im Gespräch sind unter anderem längere Versicherungszeiten, Einschränkungen für bestimmte Berufsgruppen und Änderungen bei der Anrechnung von Erziehungszeiten. Dabei geht es um eine zentrale Frage der geplanten Rentenreform. Die Alterssicherungskommission hatte empfohlen, den abschlagsfreien Ruhestand für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren abzuschaffen. Die Bundesregierung will die Reform bis Ende 2026 voranbringen.

46 oder 47 Beitragsjahre als mögliche Lösung

Ein möglicher Kompromiss könnte darin bestehen, die notwendige Versicherungszeit anzuheben. Statt nach 45 Jahren könnten Beschäftigte demnach erst nach 46 oder sogar 47 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Damit würde das bisherige Modell erhalten bleiben, der Zugang wäre allerdings deutlich eingeschränkt. Der Begriff "Rente mit 63" ist dabei ohnehin verkürzt. Für jüngere Jahrgänge liegt das abschlagsfreie Eintrittsalter nach 45 Versicherungsjahren bereits höher. Für ab 1964 Geborene beträgt es aktuell 65 Jahre.

SPD pocht auf Anerkennung langer Erwerbszeiten

In der SPD gibt es Widerstand gegen eine ersatzlose Streichung. Fraktionschef Matthias Miersch bezeichnete die Frage der 45 Versicherungsjahre als Gerechtigkeitsthema. "Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Frage, ob man einen Anspruch nach 45 Versicherungsjahren hat oder nicht, ein elementares Gerechtigkeitsthema ist", sagte Miersch laut "Bild".

Die Union verlangt dagegen Veränderungen bei der bisherigen Regelung. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann formulierte die Position der Union deutlich: "Härtefälle ja, Regelfälle nein." Eine Rentenreform könne es aus seiner Sicht nicht ohne eine Änderung des bisherigen Verhältnisses von Regel und Ausnahme geben.

Abschlagsfreie Rente nur für besonders belastete Berufe?

Eine weitere Variante sieht offenbar vor, die Möglichkeit auf bestimmte Berufsgruppen zu begrenzen. Im Gespräch stehen Beschäftigte, deren Arbeit körperlich besonders belastend ist. Damit könnten beispielsweise Menschen in Berufen mit hoher körperlicher Beanspruchung weiterhin früher ohne Abschläge ausscheiden, während andere Beschäftigte länger arbeiten müssten. Eine solche Regelung ist allerdings bislang lediglich Gegenstand der politischen Beratungen.

Auch Erziehungszeiten stehen zur Debatte

Neben den Beitragsjahren geht es in den Koalitionsgesprächen offenbar um die Frage, welche Zeiten für die Rente berücksichtigt werden. Diskutiert wird eine mögliche Begrenzung der bislang anrechenbaren Erziehungszeiten. Die Rentenkommission hatte sich grundsätzlich für weitreichende Änderungen ausgesprochen. Sie begründete die Empfehlung zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren unter anderem mit den hohen Kosten.

Entscheidung ist noch offen

Noch ist keines der Modelle beschlossen. Union und SPD müssen einen gemeinsamen Weg finden, bevor konkrete Gesetzespläne entstehen können. Sicher ist lediglich, dass die Bundesregierung das Rentensystem grundlegend umbauen will. Die Alterssicherungskommission hat insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehört auch eine langfristige Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung. Für Millionen Beschäftigte könnte die Frage entscheidend werden, wie viele Versicherungsjahre künftig notwendig sind und für wen ein abschlagsfreier früherer Ruhestand noch möglich bleibt.

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