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Schufa-Score: Hammer-Urteil gefallen! Was bedeutet das für Verbraucher?

Überraschendes Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Der Schufa-Score darf nicht mehr ausschließlich die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers beurteilen. Das ändert sich nach dem Rechtsspruch.

Urteil gefallen: Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Beurteilung der Kreditwürdigkeit benutzt werden. (Foto) Suche
Urteil gefallen: Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Beurteilung der Kreditwürdigkeit benutzt werden. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene

Wer einen schlechten Schufa-Score hat, hat oft wenig Chancen einen Miet- oder Kaufvertrag abzuschließen. Nun hat das höchste europäische Gericht ein Urteil zur Bonitätsbestimmung gefasst.

Urteil gegen Schufa gefallen: Score sei eine grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall"

Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Der sogenannte Schufa-Score sei als eine grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" anzusehen, sofern die Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimäßen, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.

Was ist der Schufa-Score?

Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Der soll zeigen, wie gut der Betreffende seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Die Auskunftei argumentiert, sie selbst treffe keine Entscheidungen zum Beispiel über die Vergabe von Krediten oder den Abschluss eines Handyvertrages. Die Schufa unterstütze ihre Partner mit Auskünften bei der Entscheidung. "Nur weil ein Score wichtig ist, ist er nicht maßgeblich", hatte die Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, Tanja Birkholz, im Vorfeld der Entscheidung vom Donnerstag gesagt. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft treffe das Unternehmen, mit dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher einen Vertrag abschließen möchte. Bei der Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen zum Beispiel flössen in der Regel weitere Daten ein wie regelmäßiges Einkommen und Ausgaben sowie Vermögen.

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Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH sind Fälle aus Deutschland. In einem davon hat eine Person, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klären zu lassen. In Artikel 22 der Regelung sollen Verbraucher vor einer Diskriminierung durch automatisierte Entscheidungen geschützt werden. Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Menschen rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.

Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürften dem Score keine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung ist.

So reagiert die Schufa auf das Gerichtsurteil

Die Schufa begrüßte das Urteil: Es sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVOverwendet werden dürfen. "Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind", teilte die Schufa nach dem Urteil mit.

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/news.de/dpa

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