Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin sowie in weiteren Bundesländern. Was Fahrgäste wissen sollten, lesen Sie hier.
Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Änderungen im Fahrplan sind für alle Reisenden eine zumeist unangenehme Herausforderung. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Beeinträchtigungen aufgrund Winterwitterung zwischen Hannover und Göttingen |
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Ursache | Witterungsbedingte Einschränkung |
Beginn | 28.11.2023 |
Beeinträchtigungen aufgrund Winterwitterung zwischen Hannover und Göttingen
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg, Bayern, Berlin sowie in weiteren Bundesländern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund von Winterwitterung zwischen Hannover und Göttingen ist der Fernverkehr der Deutschen Bahn derzeit beeinträchtigt. Es kommt zu Verspätungen von bis zu 45 Minuten."
"Witterungsbedingte Einschränkung" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Witterungsbedingte Einschränkung" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
Alle ICE/IC-Züge beider Fahrtrichtungen zwischen Hannover und Göttingen
Alle ICE/IC-Züge beider Fahrtrichtungen zwischen Braunschweig und Göttingen
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 28.11.2023 um 19.15 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de