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EU-Batterieverordnung: Verkaufsverbot für diese Batterien kommt! Das müssen Verbraucher wissen

Am 18. Februar 2024 tritt die EU-Batterienverordnung in Kraft. Außerdem dürfen schon bald bestimmte Batterien und Akkus nicht mehr verkauft werden. Auf welche Änderungen sich Verbraucher einstellen müssen, erfahren Sie hier.

Einige Batterien und Akkus dürfen schon bald nicht mehr verkauft werden. (Foto) Suche
Einige Batterien und Akkus dürfen schon bald nicht mehr verkauft werden. Bild: AdobeStock / Gudellaphoto

Die EU-Batterienverordnung (EU-Battv) tritt am 18. Februar 2024 in Kraft. Das Gesetz enthält nicht nur neue Richtlinien bezüglich Akkus und Batterien. Verbraucher müssen sich auf einige Änderungen einstellen: Schrittweise dürfen bestimmte Batterien nämlich schon bald nicht mehr verkauft werden.

EU-Batterienverordnung ab 18.02.2024 in Kraft: Diese Änderungen kommen auf Verbraucher zu

Alte Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen zum Wertstoffhof oder einer bestimmten Sammelstelle gebracht werden. Ab dem 18. Februar 2024 sind nun alle Händler und Hersteller von Batterien und Akkus gesetzlich dazu verpflichtet, alte Batterien und Akkus wieder zurückzunehmen. So müssen stationäre Händler entsprechende Sammelbehälter zur Verfügung stellen. Im Onlinehandel sie auf dem Postweg zurückgenommen werden.

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Diese Batterien und Akkus dürfen bald nicht mehr verkauft werden

Ab dem 18.August 2024 kommt eine weitere Änderung hinzu. Batterien und Akkus müssen dann zusätzliche Richtlinien erfüllen, sonst droht ein Verkaufsverbot. Demnach müssen sie eine klare, eigene Kennzeichnung wie Produkt-, Serien- oder Chargennummer aufweisen. Zudem müssen sie den Namen des Herstellers/Importeurs, eine postalische Anschrift oder die Internet- und E-Mail-Adresse darlegen. Außerdem müssen Batterien und Akkus dann mit einem CE-Siegel versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnen, dürfen sie nicht verkauft werden. Weiterhin dürfen Batterien und Akkus ab August 2024 nicht mehr als 0,01 Prozent Blei enthalten.

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