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Blaulichtreport für Gelsenkirchen, 24.04.2024: 15-Jähriger flüchtet auf gestohlenem Mofa

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

15-Jähriger flüchtet auf gestohlenem Mofa

Gelsenkirchen (ots) -

Auf einem gestohlenen Mofa hat ein Jugendlicher versucht, vor der Polizei zu fliehen. Am Dienstag, 23. April 2024, wurde der Polizei gegen 19.30 Uhr der Diebstahl eines Mofas in Ückendorf gemeldet. Auf der Anfahrt zur Stephanstraße konnte der Tatverdächtige auf dem Mofa gesehen werden. Umgehend nahmen die Beamten die Verfolgung auf. Nachdem der Gelsenkirchener die Fahrt mit dem Mofa zwischenzeitlich auf dem Gehweg fortgesetzt hatte, beabsichtigte er, wieder zurück auf die Straße zu wechseln. Dabei bemerkte er zu spät den Streifenwagen, der mittlerweile auf einer Höhe mit ihm war, und stieß mit einem Absperrpoller auf dem Gehweg zusammen. Anschließend kippte das Mofa gegen den Streifenwagen, wodurch an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstand. Der 15-Jährige setzte seine Flucht nun zu Fuß fort, konnte jedoch unter einem Auto liegend in der Rudolfstraße angetroffen werden. Der Jugendliche wurde mit zur Wache genommen. Das Mofa wurde als Spurenträger und zur Eigentumssicherung sichergestellt und abgeschleppt. Die Ermittlungen dauern an.

Diese Meldung wurde am 24.04.2024, 04:14 Uhr durch die Polizei Gelsenkirchen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gelsenkirchen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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