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Arbeitslosigkeit in Koblenz aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 0,6 Prozent

Weniger Menschen als vor einem Jahr beziehen in Koblenz Bürgergeld. Die Zahl der Leistungsempfänger um 2,8 Prozent. Lesen Sie mehr zu Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in der Region.

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Statistiken Bild: Adobe Stock / LunaKate

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell in Koblenz?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit in Koblenz sank im März. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 25 Personen und damit 0,6 Prozent auf 4.340 zurück.

Arbeitslosenquote in Koblenz im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent. Damit liegt die Quote über dem Landesdurchschnitt von 5,3 Prozent. Typischerweise liegt die Arbeitslosigkeit in kreisfreien Städten und Stadtkreisen etwas höher als in Landkreisen.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 12 oder 0,9 Prozent auf 1.360 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Koblenz auf 31,3 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in Koblenz niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit in Koblenz um 454 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 11,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,6 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 6,2 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 6,8 Prozent.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 7,4 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 5,7 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 16,9 Prozent. Männer waren im März deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

"Hartz 4" in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen in Koblenz beziehen Bürgergeld, nämlich 2.878 von insgesamt 4.340. Somit erhalten 66,3 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 1 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 0,0 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos. Denn Voraussetzung dafür ist das Interesse an einer Arbeitsstelle.

Wie viele Menschen erhalten in Koblenz Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge in Koblenz 9.517 Menschen Bürgergeld. 6.524 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 7 Menschen, ein Anstieg um 0,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 142 Menschen niedriger, ein Minus von 2,8 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 1 Personen, ein Rückgang von 0 Prozent. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 1 Personen und damit 0 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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