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Arbeitslosigkeit im Landkreis Traunstein aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 9,5 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Traunstein im März aus!

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Statistiken Bild: Adobe Stock / LunaKate

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Traunstein?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Traunstein ist im März deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 340 Personen und damit 9,5 Prozent auf 3.257.

Arbeitslosenquote im Landkreis Traunstein im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,4 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Traunstein einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

19,4 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 2 oder 0,3 Prozent auf insgesamt 633 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Traunstein niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Traunstein um 332 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 11,4 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 2,9 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 3,2 Prozent.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 3,6 Prozent deutlich höher als die der Frauen von 2,8 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 4,2 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 9,3 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 3.257 Arbeitslosen im Landkreis Traunstein beziehen 1.384 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 42,5 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 69 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 4,7 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Landkreis Traunstein Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Landkreis Traunstein 4.635 Menschen Bürgergeld. Davon waren 3.161 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 59 Menschen, ein Anstieg um 1,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 172 Menschen höher, ein Plus von 3,2 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 36 Personen, was einem Zuwachs von 1,2 Prozent entspricht. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 36 Personen und damit 1,2 Prozent.

Hintergrund: Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Für die Berechnung der Arbeitslosenquote wird die Zahl der Arbeitslosen durch die Zahl der Erwerbspersonen geteilt. Letztere umfassen alle Menschen, die bei Vollbeschäftigung arbeiten würden, also sowohl Arbeitslose als auch Angestellte und Selbstständige. Wären alle Menschen in einer Region arbeitslos, würde die Quote 100 Prozent betragen, hätten alle Arbeit.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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