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Arbeitslosigkeit in Bremen aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 1,3 Prozent

Die Arbeitslosenquote in Bremen ist im März auf 10,2 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  (Foto) Suche
Seit 2023 heißen Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld Bürgergeld.  Bild: Ralf Hirschberger / picture alliance / dpa

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell in Bremen?

Die Arbeitslosigkeit in Bremen ist im März zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 422 Personen und damit 1,3 Prozent auf 31.344.

Arbeitslosenquote in Bremen im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 10,2 Prozent. Damit liegt die Quote unter der Bremerhavens von 14,9 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 8 oder 0,1 Prozent auf 13.004 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Bremen auf 41,5 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in Bremen niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit in Bremen um 1.385 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 4,6 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 9,8 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit in Bremen besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 10,2 Prozent.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 10,5 Prozent etwas höher als die der Frauen von 9,9 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 8,0 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 9,8 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 24,8 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen in Bremen beziehen Bürgergeld, nämlich 23.553 von insgesamt 31.344. Somit erhalten 75,1 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 268 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 1,1 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wie viele Menschen erhalten in Bremen Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge in Bremen 80.176 Menschen Bürgergeld. Davon waren 53.908 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre.
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 92 Menschen, ein Anstieg um 0,1 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 552 Menschen höher, ein Plus von 0,5 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 40 Personen, was einem Rückgang von 0,1 Prozent entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 40 Personen und damit 0,1 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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