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Arbeitslosigkeit im Landkreis Fulda aktuell im März: Niedrigste Arbeitslosigkeit in Hessen

Mehr Menschen als vor einem Jahr beziehen im Landkreis Fulda Bürgergeld. Die Zahl der Leistungsempfänger stieg um 1,0 Prozent. Lesen Sie mehr zu Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in der Region.

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Fulda?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Fulda ist im März deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 112 Personen und damit 2,3 Prozent auf 4.694.

Arbeitslosenquote im Landkreis Fulda im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 3,7 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 5,6 Prozent.

27,1 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 28 oder 2,3 Prozent auf insgesamt 1.270 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Fulda niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Fulda um 516 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 12,4 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,3 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 3,7 Prozent abweichen.
Männer waren im März deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen. Ihre Arbeitslosenquote lag bei 3,9 Prozent und damit 0,5 Prozentpunkte höher als die der Frauen von 3,4 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 3,4 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 3,3 Prozent. Für Ausländer lag die Arbeitslosenquote bei 15 Prozent. Dazu zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit Wohnsitz in Deutschland.

"Hartz 4" in Arbeitslosenstatistik

Von den 4.694 Arbeitslosen im Landkreis Fulda beziehen 2.989 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 63,7 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 14 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 0,5 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Landkreis Fulda Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im März im Landkreis Fulda 10.470 Menschen Bürgergeld. 6.884 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 57 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 220 Menschen höher, ein Plus von 1,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 72 Personen, was einem Zuwachs von 1 Prozent entspricht. Verglichen mit dem Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 72 Personen und damit 1 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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